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Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Sportunterricht im Sch...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
311 / 5873 / 0032 FA ST
Zentrale Vergabestelle
+49 2551691291
+49 25516991291
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LNCW

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LNCW/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Schülerbeförderung
1. der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren für insgesamt 9 Personen zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause;
2. der Janusz-Korczak-Schule, Standort Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren für insgesamt 13 Personen zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurück

Haupterfüllungsort

Janusz-Korczak-Schule
Laggenbecker Str. 75
49477
Ibbenbüren

Janusz-Korczak-Schule Standorte: Laggenbecker Str. 75, 49477 Ibbenbüren und Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren;
Hof Wienkamp, Hessenweg 55, 48268 Greven;
Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

07.09.2026
16.07.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, 48268 Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause
1

Erfüllungsort

Janusz-Korczak-Schule
Uffeln Mitte 33
49479
Ibbenbüren

Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, 48268 Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule Ibbenbüren zum Hof Wienkamp, Hessenweg 55, 48268 Greven und zurück zu den SchülerInnen nach Hause

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule, Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren zum Sportunterricht zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurück
2

Erfüllungsort

Janusz-Korczak-Schule
Uffeln Mitte 33
49479
Ibbenbüren

Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule, Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren zum Sportunterricht zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurück

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Schülerbeförderung der Janusz-Korczak-Schule, Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren zum Sportunterricht zum Fitnessstudio "Fitnessrausch", Große Str. 62, 49477 Ibbenbüren und zurück

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Beförderungspersonal:
Das Personal muss in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen (dazu zählen auch die sog. 603-Euro-Mini-Jobs)
Das Beförderungspersonal von Fahrzeugen mit mehr als 8 Plätzen muss eine gültige Fahrerlaubnis Klasse D 1 bzw. D besitzen. Das Beförderungspersonal in Fahrzeugen mit bis zu 8 Plätzen benötigt eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit PKW im Linienverkehr. Darüber hinaus muss das Beförderungspersonal folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss über die geistige und körperliche Eignung nach § 3 BOKraft verfügen.
- Es muss nachweisen, dass es innerhalb der vergangenen fünf Jahre einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat.

Das Beförderungspersonal muss sich mit den Schülerinnen und Schülern, Sorgeberechtigten und dem Schulpersonal einwandfrei in deutscher Sprache verständigen können.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
Kopie eines gültigen Haftpflichtversicherungsvertrages.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Fahrzeuge: Die Fahrzeuge müssen ständig den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen;
- Zulassungsbescheinigung Teil I der einzusetzenden Fahrzeuge;
- gültiger Handelsregisterauszug, aus dem der Gesellschaftsverlauf der vergangenen zwei Jahre hervorgeht (bei Neugründungen ab Gründungsdatum);
- Das Beförderungsunternehmen ist verpflichtet, dem Kreis Steinfurt auf Verlangen die Berichte über die an den Fahrzeugen vorgenommenen Untersuchungen nach der StVZO vorzulegen.

Sonstige

- Auf Verlangen muss das Beförderungsunternehmen vom Fahrpersonal Führungszeugnisse vorlegen können;
- Das Beförderungsunternehmen erklärt ausdrücklich, dass es die Fahrzeuge, die Fahrerinnen, Fahrer und die Insassen nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert hat. Der Kreis Steinfurt ist berechtigt, hierfür einen Nachweis zu verlangen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlich erfolgten Fahrten.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.07.2026 10:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

21.08.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- keine.

Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen:
- Kopie eines gültigen Haftpflichtversicherungsvertrages;
- gültiger Handelsregisterauszug, aus dem der Gesellschaftsverlauf der vergangenen zwei Jahre hervorgeht (bei Neugründungen ab Gründungsdatum).

Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen:
- Auf Verlangen muss das Beförderungsunternehmen vom Fahrpersonal Führungszeugnisse vorlegen können;

- Das Beförderungsunternehmen erklärt ausdrücklich, dass es die Fahrzeuge, die Fahrerinnen, Fahrer und die Insassen nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert hat. Der Kreis Steinfurt ist berechtigt, hierfür einen Nachweis zu verlangen.

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