Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Elektronikaltgeräten. Die Verwertung hat unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie weiterer einschlägiger abfallrechtlicher Bestimmungen zu erfolgen. Ziel ist eine fachgerechte Behandlung der Altgeräte unter größtmöglicher Rückgewinnung von Wertstoffen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung nicht verwertbarer Bestandteile.