Es können Abschlagszahlungen geleistet werden (§ 17 Nr. 2 VOL/B). Die erste Abschlagszahlung erfolgt frühestens nach Erstellung der Vergabeunterlagen (nach Abschluss der Nr. 2.1 dieses Leistungsverzeichnisses). Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach prüfbarer Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind digital einzureichen unter rechnung@kreis-steinfurt.de. Siehe Vergabebedingungen
Folgende Daten sind in den Rechnungen aufzuführen:
- Auftraggeber,
- Leistungsdatum,
- Art der Leistung