Eignung zur Berufsausübung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Handelsregisterauszug; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Wenn keine Präqualifizierung vorliegt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Referenznachweise; Angaben im Formblatt 124; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Sonstiges
Vorzulegende Nachweise:
223 Aufgliederung der Einheitspreise; Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
- 213 Angebotsschreiben; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
- Leistungsverzeichnis mit den Preisen; Als d84 / x84-Datei und als pdf-Format
- Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit; Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung