Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen,2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden.Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertragung der Beseitigungspflicht ausgenommen.
Preis
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:-------------------------------------------------------Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des Kreises Coesfeld ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A).Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP).
Die Informationen über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert an die Unternehmen geschickt, die sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikation abzurufen.
Der Kreis Coesfeld hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Straße 7KH II, Raum 22248653 Coesfeld
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagengem. § 56 VgV nachzufordern.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §123 - §126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis dasausgefüllte Formblatt "521_EU Erklärung Ausschlussgründe" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe (Formular 521 EU)Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen;
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter insbesondere, dass- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129 - 129b, 89c (i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2), 261, 263, 264, 299, 108e oder 333/334 (i.V.m. § 335a) StGB, nach Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b - 233a StGB
- andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt sind
Diese Erklärungen sind auch in den Vergabeunterlagen im Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe in der Kategorie "vom Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
Es wird versichert, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt/ eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Es wird versichert, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Nachweis über die rechtsgültige Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gem. Art. 24 der VO (EBU) 1069/2009 inkl. HACCP-Konzept des Betriebs
Nachweis einer Brand- und Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (auf gesondertes Verlangen)
Nachweis über die Entsorgungskapazitäten und Kapazitätsreserven, insbesondere auch für den Tierseuchenfall und Anlagenausfall (z.B. nachvollziehbare und aussagekräftige Beschreibungen und Berechnungen)
Darstellung der Verfahrensweise zur Absetzung und Bereitlegung der Köpfe von untersuchungspflichtigen Rindern, Schafen und Ziegen für die Entnahme von BSE-Proben (vgl. Leistungsbeschreibung unter Nr. V "Anforderungen")
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
s. Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)
gesamtschuldnerisch haftend
- Vertragsbedingungen des Kreises Coesfeld (Liefer- und Dienstleistungen)- besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen- Bewerbungs- und Vergabebedingungen VgV- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG