Die Stadt Warendorf beabsichtigt mit dem Ausbau der Stadtstraße Nord III. Bauabschnitt die nördliche Umfahrung der Stadt Warendorf fertigzustellen. Der Bauabschnitt schließt im Süden an die Bundesstraße B64 (August-Wessing-Damm) und im Norden an die Landstraße L830 (Milter Straße) an.Im Vorfeld dieser Maßnahme wurde bereits ein Brückenbauwerk über die Ems einschließlich beidseitiger Baustraßen errichtet.
Der hier beschriebene Bauabschnitt umfasst insbesondere:- die Sanierung und Umgestaltung des bestehenden Hellegrabens,- die Herstellung eines leistungsfähigen Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Münsterweg / Hellegraben,- den Straßen- und Oberbau über die verbleibende Trasse - Radwege und Nebenanlagen auf gesamter Trassenlänge.Südlich der Ems befindet sich eine kartierte Alt-Ablagerung (Deponie), deren genaue Ausdehnung nicht vollständig bekannt ist. In den Deponiekörper wird nicht eingegriffen. Sämtliche Arbeiten wurden im Vorfeld mit dem Amt für Bodenschutz und Umweltschutz des Kreises Warendorf abgestimmt. Entsprechende Arbeitsschutz- und Umweltschutzmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer (AN) vorzusehen.
entsprechend den Regelungen des § 160 GWB
Für eine gültige Angebotsabgabe ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr elektronisches Angebot im Vergabeportal über die Funktion "Angebote" hochladen und NICHT über die Funktion "Kommunikation".-----Eventuelle Kommunikation (Nachfragen etc.) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Stadt WarendorfZentrale VergabestelleRaum 208 bFreckenhorster Str. 4348231 Warendorf
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen, da der Öffnungstermin nach VOB/A EU nicht bieteröffentlich ist.
entsprechend den Regelungen des § 16a EU VOB
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.----Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.---Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eignungsnachweis gemäß § 6a VOB/A-EU- Referenzen von gleichwertigen Projekten- Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Siehe Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 %
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