siehe Eigenerklärung zur Eignung
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) ist zunächst ausreichend und dient zunächst als vorläufiger Nachweis.
Bietende, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen der Vergabestelle die Angaben durch entsprechende Bestätigungen nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern in diesem die geforderten Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindestanforderung an die Referenz: Es muss mindestens ein Referenznachweis der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist mit den in der Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben mit Angebotsabgabe eingereicht werden.