Die Maßnahme umfasst den Neubau des Umkleidegebäudes im Eingangsbereich des Jahnstadions mit 12 Umkleideeinheiten einschl. Sanitäranlagen und einer Bruttogrundfläche von ca. 800 m². Das Gebäude wird als eingeschossiger, nicht unterkellerter Flachdachbau in Massivbauweise errichtet und erhält ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage. Die Beheizung erfolgt mit Luftwasserwärmepumpen mit Außenaufstellung. In dem Zuge soll der Eingangsbereich aufgewertet, die Zuwegung zu den Sportanlagen optimiert, und Stellplatzanlagen für Fahrräder errichtet werden.
Die Übertragung der Objektplanung der Freianlagen für den Ersatzneubau des Umkleidegebäudes am Jahnstadion in Oelde wurde im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung beauftragt.
Der/Die Projektverantwortliche muss zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt-/in berechtigt sein bzw. bei ausländischen Bewerbern einen entsprechenden Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie besitzen. Der/Die Stellvertretende muss mindestens ein abgeschlossenes Studium im Bereich Architektur/Bauingenieurwesen mit einem Diplom- oder Master-Abschluss nachweisen können.
Berufserfahrung Projektleitung (5%) Anzahl voller aktiver Berufsjahre der/des Projektleiters-/in. Die volle Punktzahl wird erreicht, wenn 10 oder mehr aktive Berufsjahre erreicht sind.
Berufserfahrung stellvertretende Projektleitung (5%) Anzahl voller aktiver Berufsjahre des Stellvertreters-/in Die volle Punktzahl wird erreicht, wenn 10 oder mehr aktive Berufsjahre erreicht sind.
Der Bieter hat durch Angabe von zwei Referenzen mit Leistungserbringung in den letzten 10 Jahren seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Ein Referenzobjekt kann höchstens bei zwei Referenzen zu Grunde gelegt werden.
Referenz 1: 15 % - AllgemeinDie Referenz muss mindestens in die Honorarzone III nach Anlage 11.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.a. Anrechenbare Kosten: Die maximale Punktzahl wird erreicht, wenn die anrechenbaren Kosten in der Kostengruppe 500 nach DIN 276 400.000 EUR überschreitenb. Bearbeitete Außenfläche: Die maximale Punktzahl wird erreicht, wenn die bearbeitete Außenfläche 2.500m² überschritten hatc. Erbrachte Leistungsphasen (LPH). Die maximale Punktzahl wird erreicht, wenn Leistungen in den LPH 2-8 erbracht wurden.
Referenz 2: 15 % - Erfahrungen mit öffentlichem VergaberechtDie Referenz muss folgende Anforderungen erfüllen:a. mindestens Einordnung in die Honorarzone III nach Anlage 11.2 HOAI 2021b. mindestens anrechenbare Kosten KG500 > 400.000 EUR.c. Erbringung der Leistungen mind. In den LPH 5-8d. Die Vergabe der Leistungen in der KG500 müssen in Form einer öffentlichen oder EU-weiten Ausschreibung nach § 15 VgV -Offenes Verfahren o. §17 VgV -Verhandlungsverfahren- erfolgt sein.
Referenz 3: 10 % - EingangsbereichDie Planung beinhaltet die Gestaltung eines Eingangsbereiches oder Vorplatzes mit einer Mindestgröße von 500 m². der Bereich muss Teil eines öffentlichen oder gewerblichen Gebäudes sein.
In dem Kriterium "Honorar" wird die Höhe des angebotenen Gesamthonorars (Angebotssumme netto inkl. Nebenkosten, Nachlässe) für alle abgefragten Leistungen bewertet. Anhand des Angebotspreises (PreisAngebot) sowie unter Berücksichtigung des niedrigsten Angebotspreises aus allen wertbaren Angeboten (Preismin) wird die Punktzahl für jedes Angebot ermittelt.
Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit dem "Projektträger Jülich" (PTJ) als Träger gefördert.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.