Die Stadt Oelde hat, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde die Rohbauarbeiten im Rahmen eines "Offenen Verfahrens" beauftragt.
Das Bestandsgebäude der Albert-Schweitzer-Schule Oelde soll umgebaut und erweitert werden. Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkelerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Hausmeistergebäude ist ebenfallsvon 1956 und wird im Zuge der Abbruchmaßnahmen vollständig zurückgebaut. Das Schulgelände ist ringsherum durchStabgitterzaunelemente und Bauzaunelementen eingezäunt.
Die Gerüstarbeiten erfolgen in drei Phasen und umfassen ca. 2.778m² Flächengerüste, 12 lfm Gerüstüberbrückung, 20 lfm Treppentürme, 158 lfm Konsolen zur Belagsverbreiterung, sowie Sicherungsmaßnahmen wie Gerüstunterbau, 134 lfm Dachfanggerüste, ca. 300 lfm innenliegender Seitenschutz und 110 m² Bautenschutzmatten, ca. 596 m³ Raumgerüste einschließlich aller notwendigen Montagezeichnungen und statischen Standsicherheitsnachweisen. Zuzüglich ist die notwendige Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten anzubieten. Die Gerüste sind für die Folgegewerke Erweiterter Rohbau, Holzbau inkl. Fenster- und Fassadenbau und Dachbau gemäß Bauablauf Zug um Zug zu errichten, vorzuhalten und anteilig abschnittsweise abzubauen; siehe hierzu den Bauzeitenplan sowie die Hinweistextein den Positionen. Die Raumgerüste sind nach Anweisungder Bauleitung komplett zu errichten.
Einziges Wertungskriterium war der Preis, da die Leistung qualitativ eindeutig definiert war, sodass zwischen den Angeboten keine relevanten Qualitätsunterschiede bestanden.
Einziges Wertungskriterium war der Preis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.