Die Stadt Oelde hat für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde die Rohbauarbeiten im Rahmen eines offenen Verfahrens beauftragt.
Die erweiterten Rohbauarbeiten umfassen ca. 148 m³ Betonarbeiten mit ca. 82 m³ Fundamente, 7 m³ Fundamentplatten und 59 m³ Wänden bzw. Decken, sowie 151 m³ WU-Bodenplatte und 3 m³ WU-Aufzugsunterfahrt. Für die Errichtung der WU-Bodenplatte und derFundamente ist ggf. eine offene Wasserhaltung notwendig. Ebenfalls umfassen das LV-erweiterter Rohbau Erdarbeiten für einen Aushub und Verfüllungsmenge von ca. 923,8 m³ sowie Abbdichtungs- und Dämmarbeiten. Darüber hinaus Teil der erweiterten Rohbauleistungen sind die partiellen Rückbau- und Umbauarbeiten(mehrheitlich Mauerwerk) des Bestandsgebäudes.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis, da die Leistung qualitativ eindeutig definiert ist, sodass zwischen den Angeboten keine relevanten Qualitätsunterschiede bestehen.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.