Miete von Kopier- und Drucksysteme inkl. Wartung und Verbrauchsmaterial
Die Stadt Bocholt - Fachbereich Schule und Sport - beabsichtigt für ihre 24 Schulstandorte im Stadtgebiet Bocholt Multifunktionsgeräte und Drucker inkl. technischem Zubehör ("Finisher") und entsprechender Hardware zur Administration und (Kostenstellen-)Verwaltung für den Zeitraum von 48 Monaten vom01.08.2025 bis zum 31.07.2029 zu mieten. In den Bocholter Schulen werden sowohl von den Schülern als auch den Lehrkräften Apple-Geräte genutzt. In der Verwaltung werden überwiegend Clients mit Windows eingesetzt. Der Vertrag soll in Form einerRahmenvereinbarung mit genauer Berechnung der Drucke geschlossen werden.Gegenstand der Leistung ist die Anmietung von fabrikneuen, netzwerkfähigen, digitalen Druckund Kopiersystemen sowie die Belieferung der für den Betrieb dieser Geräte erforderlichenVerbrauchsmaterialien (ohne Papier und Folie) inklusive aller Entsorgungs-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einschließlich Lieferung und Abholung bei den jeweiligenStandorten. Ziel der Beschaffung ist es, mit den Geräten einen möglichst reibungslosen und den unterschiedlichen Medien entsprechenden Ablauf des Schulalltags zu gewährleisten.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn er vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf schriftlich verlängert wird. Die Verlängerungsoption um ein Jahr soll die Amortisationszeit nachträglich zu beschaffender Geräte zu einem wirtschaftlichen Preis ermöglichen.
24 Schulstandorte im Stadtgebiet Bocholt
Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Es gelten die Bestimmungen des Vertrages und gem. § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.C) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!D) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das dieTeilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.E) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur aufdem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
Ist der Bieter nicht Hersteller, muss er zertifizierter Handelspartner des Herstellers der angebotenen Systeme sein.
Es sind keine Sicherheitsleistungen erforderlich; es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen und der Zusätzlichen Vertragsbindungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.