Die Clemens-Dülmer-Schule wird umfassend saniert.
Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).