1 Stück Großkehrmaschine
Los 1: FahrgestellLos 2: Aufbau
Der Erfüllungsort einzelner Lose ist in den jeweiligen Losen beschrieben.Los 1 Sitz des AufbauherstellersLos 2 ESB Bocholt
Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Ausführungszeit ist in dem Angebot anzugeben und erfolgt in Absprache.
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Fahrgestell ist an den Sitz des Aufbauherstellers (Los 2) zu liefern, zu kalkulieren ist ein Sitz in Deutschland.
Das fertige Produkt ist an den Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB) zu liefern.