Die Stadt Bocholt (Fachbereich Schule und Sport) schreibt in einem Verhandlungsverfahren nach den Bestimmungen des § 75a Gemeindeordnung (GO) und des Tariftreue- und Vergabegesetzes NW (TVgG) die nachstehenden Dienstleistungen aus:
Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Bocholt:
Hauptinhalte des zu erstellenden Berichtes:
1. Prognose der Schülerzahlen
2. Beantwortung von Einzelfragen auf Basis der überarbeiteten Prognosedaten
3. Raumstandards
4. Maßnahmenplanung und -priorisierung
5. Maßnahmenpriorisierung
6. Beteiligungsprozess
7. Begleitung der politischen Beschlussfassung
Das Verfahren wird über die eingesetzte E-Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de abgewickelt.
Die Bietenden werden nach Angebotsabgabe aufgefordert, das Angebot vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Bewerber muss folgende Erklärungen in seiner Bewerbung vornehmen:
1) Umsatz: Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der hier betreffenden Leistungsart (Dienstleistungen für die Erstellung von Schulentwicklungsplänen), jeweils für die 3 Geschäftsjahre 2023 bis 2025.
2) Bürogröße: Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren 2023-2025
3) Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzen im Zeitraum von 2022 - 2025 anzugeben, die den nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:
Aufstellung von Schulentwicklungsplänen für eine kommunale Behörde mit mindestens 30.000 Einwohnern sowie mit mindestens zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen, hiervon mindestens eine mit Sekundarstufe II.
Bewerbung zur Teilnahme an diesem Verfahren bitte bis zum 27.01.2026 um 10.00 Uhr per Mail an Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt rechtsreferat@bocholt.de einsenden.
Die Bewerbung hat formfrei schriftlich zu erfolgen und soll die geforderten Erklärungen enthalten, damit eine Prüfung der Mindestanforderung aus Sicht des Auftraggebers ermöglicht wird.