Beschaffung von zwei Stück Schleppern für den städtischen Bauhofdes Entsorgungs- und Servicebetriebs Stadt Bocholt
Gem. § 58 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) Zuschlag und Zuschlagskriterien wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).