Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die Metall- und Verglasungsarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf den Neubaucluster des Petrinums. Bei diesem handelt es sich um ein Stahlbetonskelettbau mit Stahlbetondecken und nichttragenden Außenwänden. Die Außenwände im EG werden massiv gemauert, die Außenwände in den Obergeschossen werden anschließend in Holzrahmenbau errichtet und in den Decken aus Stahlbeton verdübelt/verschraubt.
Die Treppenhäuser erhalten eine Sonnenschutzverglasung in den Unterrichts- und Büroräumen wird ein Textil-Screen als Sonnenschutz vorgesehen.In dem Gebäude werden sechs Jahrgangscluster (dreizügig) untergebracht.Ca. Massenübersicht:- Fenster in unterschiedlichen Größen 48 St- Außentüren in unterschiedlichen Größen 4 St- Innentüren in unterschiedlichen Größen 15 St- Fensterbank 193 m- Textil-Screen-Kästen in unterschiedlichen Längen 45 St
§ 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.
Preis
Ausführungsdauer: 1,5 KalenderwochenAusführungsbeginn: Vsl. Mittel Februar 2026; Aufforderung zu beginnen gem. §5 VOB/B innerhalb von 12 Tagen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mindestens als lesbare PDF-Version zurück benötigt. Die Abgabe einer zusätzlichen GAEB-Datei ist erwünscht. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.