Los 1:
Auf den vorhandenen LKW-fähigen Wegen, ggf. Rückewegen, die durch Holzrückung und/oder Holzabfuhr teils stark beschädigt wurden:
Nach Vorgabe des Revierleiters Erdschlamm, Holzreste etc. abschieben, verbleibendes Wegebaumaterial sowie Wegekörper wieder neu profilieren und bei Bedarf standfest abwalzen; Wasserführung wiederherstellen; ggf. für Schadstellen grobkörniges Wegebaumaterial aus Naturstein, einbauen, profilieren und standfest abwalzen; im Einzelfall ggf. deckschichtfähiges Wegebaumaterial aus Naturstein anliefern, einbauen, profilieren und standfest abwalzen. Das einzubauende Material muss eine dauerhaft tragfähige Deckschicht garantieren. Das vorgesehene Material muss einen Steinanteil ca. 60 % Korngrößen über 30 mm enthalten. Vor Beginn wird das vorgesehene Material zusammen mit dem Auftragnehmer im Steinbruch begutachtet. Vorabsiebung mit zu hohem Feinanteil wird nicht zugelassen.
Bei Angebotsabgabe muss die Herkunft des Materials angegeben werden.
Abrechnung erfolgt nach Lieferschein.
Abnahme: Jede Maßnahme wird vom Revierleiter kontrolliert und abgenommen. Teilstücke, die nicht der Ausschreibung entsprechen, müssen dementsprechend nachgebessert werden. Der Revierleiter fertigt alleine oder zusammen mit Auftragnehmer ein Aufmaß- bzw. Abnahmeprotokoll an, auf dessen Grundlage die Rechnungsstellung erfolgt.
Los 2:
Auf den vorhandenen LKW-fähigen Wegen, ggf. Rückewegen, die durch Holzrückung und/oder Holzabfuhr teils stark beschädigt wurden:
Nach Vorgabe des Revierleiters Erdschlamm, Holzreste etc. abschieben, verbleibendes Wegebaumaterial sowie Wegekörper wieder neu profilieren und bei Bedarf standfest abwalzen; Wasserführung wiederherstellen; ggf. für Schadstellen grobkörniges Wegebaumaterial aus Naturstein, einbauen, profilieren und standfest abwalzen; im Einzelfall ggf. deckschichtfähiges Wegebaumaterial aus Naturstein anliefern, einbauen, profilieren und standfest abwalzen. Das einzubauende Material muss eine dauerhaft tragfähige Deckschicht garantieren. Das vorgesehene Material muss einen Steinanteil ca. 60 % Korngrößen über 30 mm enthalten. Vor Beginn wird das vorgesehene Material zusammen mit dem Auftragnehmer im Steinbruch begutachtet. Vorabsiebung mit zu hohem Feinanteil wird nicht zugelassen.
Bei Angebotsabgabe muss die Herkunft des Materials angegeben werden.
Abrechnung erfolgt nach Lieferschein.
Die Maßnahmen können teilweise nicht in einem Auftrag abgearbeitet werden. Je nach Witterungseinflüssen und den daraus resultierenden Wegeschäden können sukzessive einzelne Teilaufträge abzuarbeiten sein. Der Auftragnehmer muss daher mit einer Reaktionszeit von zwei Wochen auch Teilaufträge mit einer Größenordnung von rund 10% des Auftragswertes abarbeiten. Eine Notwendigkeit zur Abarbeitung von größeren Teilaufträgen ist jedoch auch möglich.
Abnahme: Jede Maßnahme wird vom Revierleiter kontrolliert und abgenommen. Teilstücke die nicht der Ausschreibung entsprechen, müssen dementsprechend nachgebessert werden. Der Revierleiter fertigt alleine oder zusammen mit dem Auftragnehmer ein Aufmaß- bzw Abnahmeprotokoll an, auf dessen Grundlage die Rechnungsstellung erfolgt.