Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI, LP 5 bis 9
Die Leistung umfasst die Objektplanung der Freianlagen für das Projekt "LWL-Industriemuseum Zeche Nachtigall" in den Leistungsphasen 5 bis 9. Gegenstand sind die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung der Außenanlagen im Umfeld des neuen Besucherzentrums, des Wirtschaftsgebäudes sowie des neu anzulegenden Spielplatzes. Hierzu gehören Rückbauarbeiten, die Herstellung von Vorplatz, Stützmauern, Toranlagen, Wege- und Platzbereichen, Entwässerungsanlagen für Regen- und Schmutzwasser, Dachbegrünung, Ausstattungselementen, Vegetationsflächen, Löschwasserbehälter und der erforderlichen Baustellenlogistik. Besondere Leistungen sind die Mitwirkung an der DGNB-Zertifizierung in Gold sowie die Prüfung von Nachtragsforderungen auf technische und wirtschaftliche Plausibilität.
Für Abstimmungstermine, etc.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Die Expertise zur Überführung externer Entwürfe in die LPH 5-9. Methodische Darstellung des Prüfungsvorgangs (Vollständigkeit, Plausibilität der Unterlagen), um sie als verbindliche Basis zu validieren. Zusammenarbeit bei der Umsetzung der weiteren Ausführungsplanung in der Abstimmung mit dem Planungsteam.
Alle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Die Angaben sind in dieser Tabelle zu machen
siehe Vergabe 25-658 OH
Da im Rahmen eines offenen oder nicht offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden, wird von einem Teilnahmewettbewerb abgesehen, da in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form und fristgerechte Angebote abgegeben haben. (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Unterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
2) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nichtbeantwortet;
3) Es wird für die Abgabe der Angebote eine kürzere Angebotsfrist vereinbart (§17 Abs. 7 VgV)
4) Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens laden wir Sie hiermit - nach Abgabe Ihres Angebotes - zu einem Verhandlungstermin ein:Datum: 26. Februar 2025Uhrzeit: Die genaue Uhrzeit wird nach Eingang der Angebote bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass eine Verschiebung des Termins seitens der Bieter nicht möglich ist. Wir bitten Sie daher, den genannten Termin verbindlich einzuplanen.