1. Bewertungsgegenstand
Bewertet werden die fachliche Qualifikation, die einschlägige Berufserfahrung sowie die projektbezogene Verfügbarkeit der vom Bieter vorgesehenen Projektmitarbeiter, insbesondere des benannten Projektleiters.
Gegenstand der Bewertung sind ausschließlich die konkret benannten Personen, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind. Ein späterer Austausch ist nur unter den vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen zulässig.
2. Erläuterung
Die Qualität der Leistung hängt maßgeblich von der fachlichen Eignung und der tatsächlichen Einbindung der eingesetzten Personen ab.
Neben der Qualifikation ist insbesondere die verbindlich zugesicherte Verfügbarkeit entscheidend, da nur ausreichend eingebundene Projektmitarbeiter eine kontinuierliche Abstimmung, fachliche Steuerung und termingerechte Leistungserbringung gewährleisten können.
Eine hohe fachliche Qualifikation bei gleichzeitig geringer Verfügbarkeit führt in der Praxis regelmäßig zu Reibungsverlusten und Verzögerungen. Beide Aspekte sind daher gemeinsam zu bewerten.
3. Hinweis
Wie vor, jedoch Datei "W3_Qualifikation_Verfügbarkeit.*"
Die vorgesehenen Projektmitarbeiter sind namentlich zu benennen und durch berufliche Lebensläufe in Stichpunkten darzustellen.
Für jede benannte Person ist die projektbezogene Verfügbarkeit als prozentualer Anteil der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit anzugeben.
Die Angabe hat sich auf den durchschnittlichen Einsatz während der wesentlichen Planungs- und Abstimmungsphasen zu beziehen.
Unklare, pauschale oder nicht quantifizierte Angaben (z. B. "bei Bedarf", "projektabhängig") werden der niedrigsten Bewertungsstufe zugeordnet.
Die zu den eingesetzten Personen und deren Verfügbarkeit gemachten Angaben werden im Falle einer Beauftragung Vertragsbestandteil.
4. Bewertung:
a) Fachliche Qualifikation Projektleiter (0-5 Punkte)
5 Punkte: anerkannter Sachverständiger/Prüfsachverständiger für Brandschutz oder vergleichbare Qualifikation
3 Punkte: einschlägige fachliche Qualifikation im Brandschutz
0 Punkte: keine spezifisch nachgewiesene Qualifikation
b) Berufserfahrung Projektleiter (0-5 Punkte)
5 Punkte: mehr als 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung
3 Punkte: 10 bis 20 Jahre
1 Punkt: weniger als 10 Jahre
c) Verfügbarkeit Projektleiter (0-5 Punkte)
Bewertet wird der vom Bieter verbindlich zugesicherte durchschnittliche Einsatzanteil des Projektleiters für das konkrete Projekt.
Der Einsatzanteil ist als Prozentsatz der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitäquivalent) anzugeben.
5 Punkte: > 25 %
Der Projektleiter steht dem Projekt mit mehr als einem Viertel seiner regelmäßigen Arbeitszeit zur Verfügung.
Dies entspricht einer intensiven und kontinuierlichen Einbindung in Planung, Abstimmung und Steuerung.
3 Punkte: 10 % bis 25 %
Der Projektleiter ist regelmäßig eingebunden, jedoch nicht durchgehend maßgeblich an allen Abstimmungsprozessen beteiligt.
1 Punkt: < 10 %
Der Projektleiter ist nur punktuell eingebunden. Eine kontinuierliche Steuerung durch diese Person ist nicht zu erwarten.