Vorzulegende Nachweise:
124.1: Referenznachweise; Wie in 124 definiert:
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
- Ansprechpartner;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor weitere Referenzen zu fordern.
Mindestanforderung:
Die Referenzen müssen mit der auszuführenden Leistung vergleichbar sein.
Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind zuerst und zur groben Einschätzung Art und Umfang der ausgeführten Leistungen heranzuziehen.
Darüber hinaus ist für eine vollständige Bewertung der Vergleichbarkeit die Leistungsbeschreibung der vorliegenden Vergabe heranzuziehen. Diese kann besondere Anforderungen oder Rahmenbedingungen enthalten, die die Vergleichbarkeit wesentlich beeinflussen.
Hinweis: Diese Anforderung gilt auch für Referenzen, die in Präqualivikationsverzeichnissen hinterlehgt sind.
Definition der Vergleichbarkeit:
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzleistung nach Art, Umfang, technischen Anforderungen und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Bauleistung so ähnlich ist, dass aus ihr verlässlich auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters geschlossen werden kann.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
124.3: Angaben zu Arbeitskräften; Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die im Bereich vergleichbarer Leistungen eingesetzt wurden, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mindestanforderung:
....; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung