LWL - Universitätsklinikum Bochum; Ersatzneubau Tagesklinik mit Großgarage; Beschi...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
15.05.2025 11:00 Uhr
15.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)
DE126 118252
Fürstenbergstraße 10
48147
Münster
Deutschland
DEA33
BLB - Vergabe- und Vertragsmanagement
lwl-blb.vergabestelle@lwl.org
+49 2515915735

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
000
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233228-3
45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschichtungsarbeiten - Tiefgarage

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

ca. 4000m2 Kugelstrahlen;
ca. 1700m2 Kratzspachtelung;
ca. 50m Dehnungsfugenprofil;
ca. 3600m2 Oberflächengrundierung;
ca. 350m2 OS-8-Beschichtung;
ca. 3300m2 Verschleißschicht;
ca. 3300m2 Kopfversiegelung;

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.07.2025
15.09.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alexandrinenstrasse 1
44791
Bochum
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5DYTM115QUF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
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Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 11a EU VOB/A). Siehe auch "Kommunikation" in VVB 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP).

Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.

Form der Angebote:
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Neben den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A sind die Angebot in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten:
1. PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente (Dies umfasst auch ein handschriftlich ausgefülltes eingescanntes Angebot)

VORZUGSWEISE (zusätzlich):
2. GAEB-Datei: Format (*84) Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen

ACHTUNG:
Dateien mit der Endung "off" können von uns nicht eingelesen werden und stellen damit kein allgemeingültiges Format dar.

Damit ist die Form der Angebote gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A eindeutig festgelegt. Abweichungen hiervon führen zum Ausschluss.

Angebotsschreiben Formblatt 213
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Entgegen der Angabe in Formblatt 211 ist das Formblatt 213 (Angebotsschreiben) nicht nur "soweit erforderlich" sondern zwingend ausgefüllt im Format PDF, rft, doc oder docx einzureichen. Auch ein gänzlich unbearbeitetes, mit den Vergabeunterlagen bereitgestelltes, Formblatt gilt als fehlend. Fehlt das Formblatt so ist die Formvorschrift gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A nicht eingehalten und das Angebot muss ausgeschlossen werden. Dies deshalb, da der Bieter mit 213 wesentlichen Vertragsbedingungen zustimmt und die Nichtabgabe des 213 und anschließenden Nachforderung einer unzulässigen Nachverhandlung gleichkommen würde. Fehlen lediglich einzelne Angaben, wie z.B. die Handelsregisternummer, dann werden diese Daten, wenn die Nachforderung nicht ausgeschlossen wurde, gemäß § 16a (EU) nachgefordert.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Erforderlich

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

gemäß §§ 16 [EU] Abs. 1 Nr. 4 und 16a [EU] VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Dieser Auschluss Grund kommt aus folgenden gründen in Betracht:

Wahrung der Gleichbehandlung:
Ein einheitlicher Maßstab bei der Prüfung von Angeboten stellt sicher, dass alle Bieter die gleichen Chancen haben und keine unzulässigen Vorteile entstehen.

Rechtssicherheit:
Einhaltung formaler Anforderungen minimiert das Risiko rechtlicher Anfechtungen und sorgt dafür, dass das Vergabeverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.

Effizienz im Verfahren:
Formale Ausschlussgründe helfen, den Prüfungsaufwand zu begrenzen, indem Angebote aussortiert werden, die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen und daher keine ernsthaften Erfolgsaussichten haben.

Transparenz:
Klare Kriterien schaffen Vertrauen in die Vergabeprozesse, indem sie sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentierbar sind.

Sicherstellung der Eignung:
Angebote, die formale Anforderungen nicht erfüllen, können Hinweise darauf geben, dass der Bieter möglicherweise nicht in der Lage ist, die Anforderungen des Auftrags zu erfüllen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

124.1: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wie in 124 definiert:
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
- Ansprechpartner;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor weitere Referenzen zu fordern.

Für die Referenzen gilt, dass die Referenzleistung vergleichbar ist, wenn diese der Art und dem Umfang dieser Vergabe entspricht. Für die Anzahl der im Betrieb beschäftigen Arbeitskräfte gilt, das mit diesen die Ausführung dieser Leistungen möglich sein muss, wenn keine Subunternehmer/Nachunternehmer eingesetzt werden. Beim Einsatz von Nachunternehmern sind für diese ebenfalls die Eignungsunterlagen, auf Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen (siehe VVB 212 ...)

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

124.2: Nachweis zum Umsatz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis/Bestätigung durch Steuerberater (o.ä.).
Die Vorlage einer Bilanz ist nicht erforderlich

Mindestanforderung:
Umsatz für vergleichbare Leistungen 760.000,00 EUR/Netto

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

124.3: Angaben zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): "Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen."

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

124.5: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): "Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer" Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragserfüllungssicherheit und für Ausführungsmängel ist Sicherheit i.H.v. 3,0 % zu leisten. Im Detail wird auf die BVB (Formblatt 214) verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung