Elektroinstallation
Installation einer PV - Anlage incl. Stromspeicher, sowie Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation.
Johannesschule Sundern, Grünewaldstraße 13, 59846 Sundern.
Teil der Vertragsbedingungen, festgelegt im Vertragsvordruck 241-Abfall
Nachweis über die Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.
Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die durch den Bieter in seinem Angbotsunterlagen aufgeführten Zahlungsbedingungen werden nicht Vertragsgrundlage.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des § 16a VOB/A 2. Abschnitt.
VGV -Offenes Verfahren - Technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VGV - Offenes Verfahren - Befähigung Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VGV - Offenes Verfahren - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.
Es gelten die in den besonderen Vertragsbedingungen (Formular 214) festgelegten Bedingungen.
Wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern antragen, welche im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben,
Der Nachweis zur Zuverlässigkeit kann zunächst über eine Eigenerklärung "Ausschlussgründe" erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.
Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:
a) die Kriterienwertungb) Losentscheid
über die Zuschlagserteilung.
§ 4 Abs. 8 VOB/B, demnach hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen.