Neubau von Zaunanlagen an Wasserversorgungseinrichtungen
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern
Deutschland
DE 269 08 75 73
Abteilung 2.2 - Vergabeservice
Herrn Merten
+49 293381-129
+49 293381-111
vergabe@stadt-sundern.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYT1P8HD9V

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYT1P8HD9V/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Zaunbau

Umfang der Leistung
Neubau von Zäunen zur Einfriedung der Wasserversorgungsanlagen "Knick" und "Brandhagen", sowie der Wassermess- und Regelanlagen Röhrtal.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Sundern
HB Knick und Brandhagen, Wassermess- u. Regelanlage Röhrtal
59846
Sundern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Zaunanlage für den HB Brandhagen und der DEA /WMRA Röhrtal, kann sofort nach Auftragserteilung erstellt werden und sollte Ende des Jahres 2026 fertiggestellt sein.
Die Zaunanlage für den HB Knick, der sich zur Zeit im Bau befindet, sollte im Frühjahr 2027 erstellt
und abgeschlossen werden.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise werden nur von den Bietern gefordert, welche in die engere Wahl zur Erteilung des Zuschlags gelangen.
Insofern reichen Sie bitte mit Abgabe Ihrer Angebotsunterlagen nur das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Sonstige

Mit dem Angbebot sind keine einschlägigen Nachweise einzureichen.
Die Stadt Sundern behält sich jedoch vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Es werden keinen Kautionen und/oder Sicherheiten gefordert,

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärungen abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.08.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

16.09.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.08.2026 11:00 Uhr

Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, 59846 Sundern

Zur elektronischen Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.

Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.

Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:

a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid

über die Zuschlagserteilung.

§ 4 Abs. 8 VOB/B, demnach hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.

Die Stadt Sundern behält es sich vor, nach Eingang der Angebote mit den beteiligten Bietern über den Inhalt der Angebote zu verhandeln. Ebenso kann der Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlungen auf das wirtschaftlichste der eingegangenen Angebote erteilt werden.

Bitte warten...