Für den Neubau des Betriebshofes der Technischen Dienste der Stadt Sundern ist die Errichtung eines Flachdaches geplant, dessen Tragwerk aus einer Balkenlage mit OSB Beplankung und Gefälledämmung erstellt werden soll. Das gesamte Dach ist als Gründach mit extensiver Dachbegrünung geplant.
Der neue Gebäudekomplex besteht aus insgesamt 5Gebäudeteilen , die als Gesamtanlage um einen vomAußenbereich abgetrennten Innenhof angeordnet sind. Neben einem Gebäude für Verwaltungs - , Mitarbeiter - und Sanitärbereich , ist ein Gebäudeteil für Werkstätten und Technik, ein Flügel für Fahrzeughallen und Lagerbereiche , sowie einegroße zweigeteilten Fahrzeughalle geplant . Im Bereich des Innenhofes ist ein freistehendes Dach als Überdachung eines Außenlagerbereiches geplant . Alle Gebäudteile sind imWesentlichen als eingeschossige Gebäude geplant , die in Teilbereichen mit Zwischengeschossen errichtet werden .Das Dach ist als Flachdach , dessen Tragwerk aus einer Balkenlage mit OSB - Beplankung besteht, geplant. Die Dachkonstruktion besitzt keine Neigung , diese wird mittels Gefälledämmung hergestellt . Das Gesamte Dach ist als Gründach mit extensiver Dachbegrünung geplant.
Baustelle Baubetriebshof - TD SundernEwiger Weg59846 Sundern
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Dachbegrünung, Müllvermeidung beim Bau.
Vertragsbedingung Tariftreue- und Vergabegesetz
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor Zuschlagserteilung die Urkalkulation seines Angebotes bei der Stadt Sundern einzureichen.
Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren. Sämtliche Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Die Angebotsunterlagen sind an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bewerber(in) / der/ die Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Es werden Daten nachgefordert, welche bei Angebotsabgabe sowieso vorzulegen waren, sowie weitere Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise..
Zuverlässigkeits- und Eignungsnachweise, Angebotsvordruck (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang bei der Stadt Sundern.
Vertragsstrafe 0,2 % der Auftragssumme netto für jeden Werktag Verzug, begrenzt auf max. 5,0 %
Sicherheitsleitung: Mängel 3% (Rückgabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nach 5 Jahre)
Gewährleistung wird von 4 (VOB) auf 5 Jahre verlängert
Wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern antragen, welche im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben,
Der Nachweis zur Zuverlässigkeit kann zunächst über eine Eigenerklärung "Ausschlussgründe" erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.
Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:
a) die Kriterienwertungb) Losentscheid
über die Zuschlagserteilung.
§ 4 Abs. 8 VOB/B, demnach hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragneh