Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr
Planungsleistungen Wehrrückbau Stockumer Bach
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern
Deutschland
DE 269 08 75 73
Abteilung 2.2 - Vergabeservice
Herrn M. Geuecke
+49 293381-150
+49 293381-111
vergabe@stadt-sundern.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYTPB83KBR

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5VYTPB83KBR/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Planungs- und Vermessungsleistungen

Umfang der Leistung
Die Stadt Sundern plant im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union einen alten Wehrkörper und eine alte Betonabtreppung im Bereich der Stockumer Baches zu entfernen bzw. ökologisch Durchgängig zu gestalten.
Für diese Maßnahme sind Vermessungs- und Planungsleistungen gem. Vergabeunterlagen zu erbringen.

Haupterfüllungsort

Stadt Sundern
Rathausplatz 1
59846
Sundern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beauftragungsstufe 1 bis zum 15.10.2027. Beauftragungsstufe 2 bis zum 15.05.2028.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Befähigung Berufsausübung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Technische Leistungsfähigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

13.05.2026 11:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

12.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Jegliche Kommunikation wie z.B. Bieterfragen, ist ausschließlich über die Vergabeplattform abzuwickeln.

Die Stadt Sundern prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter, deren Angebote in die Auswahl zur Erteilung des Zuschlags gelangen. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, bei welchen Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren.

Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt, wird die Stadt Sundern die Ausführung des Auftrages dem im Verfahren nächst günstigen Bieter antragen.

Sollten zwei Angebote mit gleichlautenden Preisen eingehen, entscheiden in absteigender Reihenfolge:

a) die Kriterienwertung
b) Losentscheid

über die Zuschlagserteilung.

Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor Zuschlagserteilung die Urkalkulation seines Angebotes bei der Stadt Sundern einzureichen.

Die durch den Bieter in seinem Angebotsunterlagen aufgeführten Zahlungsbedingungen werden nicht Vertragsgrundlage.

Die Stadt Sundern behält es sich vor, nach Eingang der Angebote mit den beteiligten Bietern über den Inhalt sowie die Preise der Angebote zu verhandeln.

Die Stadt Sundern behält es sich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlungen zu erteilen.

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