Verfahrensangaben

Bewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.09.2026
17.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtkultur Rheine
055660076076-31001-06
Klosterstraße 14
48431
Rheine
Deutschland
DEA37
zvs@rheine.de
+49 5971939-406
+49 5971939-8406

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-2735
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79713000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2026
30.11.2029

Der Vertrag beginnt am 1. Dezember 2026 und endet zunächst am 30. November 2029. Er verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, höchstens jedoch dreimal, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist somit erstmals zum 30. November 2029 und danach jeweils zum 30. November 2030, 30. November 2031 und 30. November 2032 möglich.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rheine
Deutschland
DEA37

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTT3DFRKF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Terrorismusfinanzierung:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen

Geldwäsche:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)

§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

§§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder

2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder

2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln

Das Unternehmen
a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Quelle der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 4. Mindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bew (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bewachter Sachen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen).

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Zertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). Der Standort der NSL ist nicht ortsgebunden; die NSL muss bundesweit über das öffentliche Fernsprechnetz erreichbar und 24/7 besetzt sein.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
(a) eigenen Interventionsdienst des Bieters,
(b) Interventionsdienst eines benannten Unterauftragnehmers oder Kooperationspartners, oder
(c) eine sonstige Gestaltung, die nachweislich die Reaktionszeit von maximal 30 Minuten einhält.
Eine ausschließlich VdS-zertifizierte Interventionsstelle wird nicht zwingend gefordert. Gleichwertige Qualifikationen werden anerkannt, insbesondere ein nach DIN 77200-1 zertifizierter Interventionsdienst, ein nach DIN EN ISO 9001 zertifizierter Interventionsdienst oder ein durch ein anerkanntes Versicherungsunternehmen bestätigter Interventionsdienst mit dokumentierter 24/7-Bereitschaft und Reaktionszeitprotokollierung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter weist Erfahrung in der Bewachung von Museen, Galerien, Schlössern, Klöstern oder vergleichbaren kulturellen Einrichtungen anhand von Referenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (2021-2026) nach. Gefordert werden:
1. Mindestens 3 Referenzen über die laufende oder abgeschlossene Bewachung musealer/kultureller Einrichtungen mit einer Mindestauftragslaufzeit von 12 Monaten je Referenz,
2. davon mindestens 1 Referenz mit Aufschaltung auf eine NSL und durchgeführter Alarmverfolgung und
3. mindestens 1 Referenz mit Aufsichts-/Eingangsdienst inkl. Kassen-/Druckschriftenverkauf und Besucherstatistik.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung "Sanktionspaket": Eigenerklärung "Sanktionspaket"
- Eigenerklärung "Subventionen": Eigenerklärung "Subventionen"
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung