Bewachungs- und Sicherheitsleistungen bei den Museen der Stadt Rheine
Der Vertrag beginnt am 1. Dezember 2026 und endet zunächst am 30. November 2029. Er verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, höchstens jedoch dreimal, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ist somit erstmals zum 30. November 2029 und danach jeweils zum 30. November 2030, 30. November 2031 und 30. November 2032 möglich.
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56 VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terrorismusfinanzierung:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln
Das Unternehmena) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussenb) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln
Angabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe weiterer Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. von vorgesehenen Nachunternehmen
Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO
Eintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Bewacherregister (BWR-ID anzugeben)
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Mindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 4. Mindestumsatz im Bereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen
Nachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bew (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer Bewachungs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen gemäß § 14 des Vertrages (Anlage B): 1,5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden; 250.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust; 250.000 EUR für den Verlust bewachter Sachen.
Zertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zertifikat eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9001 (Geltungsbereich Bewachungs-/Sicherheitsdienstleistungen).
Zertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst. (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Zertifikat DIN 77200-1 (in der Fassung 2022 oder nachfolgender Fassung) für Sicherungsdienstleistungen, mindestens für den Leistungsbereich Objektschutz/Aufsichts-/Bewachungsdienst.
Nachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleistung (NSL) Klasse C - als eigene Leitstelle des Bieters oder über vertraglich gebundene NSL eines Dritten (Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer). Der Standort der NSL ist nicht ortsgebunden; die NSL muss bundesweit über das öffentliche Fernsprechnetz erreichbar und 24/7 besetzt sein.
Nachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis eines geeigneten Interventionsdienstes mit dokumentierter Reaktionszeit von höchstens 30 Minuten zu den Objekten in Rheine. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch: (a) eigenen Interventionsdienst des Bieters, (b) Interventionsdienst eines benannten Unterauftragnehmers oder Kooperationspartners, oder (c) eine sonstige Gestaltung, die nachweislich die Reaktionszeit von maximal 30 Minuten einhält.Eine ausschließlich VdS-zertifizierte Interventionsstelle wird nicht zwingend gefordert. Gleichwertige Qualifikationen werden anerkannt, insbesondere ein nach DIN 77200-1 zertifizierter Interventionsdienst, ein nach DIN EN ISO 9001 zertifizierter Interventionsdienst oder ein durch ein anerkanntes Versicherungsunternehmen bestätigter Interventionsdienst mit dokumentierter 24/7-Bereitschaft und Reaktionszeitprotokollierung.
Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter weist Erfahrung in der Bewachung von Museen, Galerien, Schlössern, Klöstern oder vergleichbaren kulturellen Einrichtungen anhand von Referenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (2021-2026) nach. Gefordert werden:1. Mindestens 3 Referenzen über die laufende oder abgeschlossene Bewachung musealer/kultureller Einrichtungen mit einer Mindestauftragslaufzeit von 12 Monaten je Referenz,2. davon mindestens 1 Referenz mit Aufschaltung auf eine NSL und durchgeführter Alarmverfolgung und 3. mindestens 1 Referenz mit Aufsichts-/Eingangsdienst inkl. Kassen-/Druckschriftenverkauf und Besucherstatistik.
Eigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Beachtung Datenschutz (DSGVO, DSG NRW)
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung "Sanktionspaket": Eigenerklärung "Sanktionspaket"- Eigenerklärung "Subventionen": Eigenerklärung "Subventionen"- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen