Dienstleistung
Grünpflegearbeiten an Betriebspunkten des AWWGrünpflegearbeiten, Garten- und Landschaftsbau für das gesamte Stadtgebiet Dülmen
Der Vertrag wird zunächst für das Kalenderjahr 2025 geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn ihn nicht eine der Vertragsparteien zwei Monate vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren.
Gesamtes Stadtgebiet Dülmen
Preis
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind zwingend vorzulegen. Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.