Ziel und Anforderung an das Wäschemanagementsystem ist die Unterstützung bei der Optimierung des Wäschebestandes für Berufsbekleidung.Die Anschaffung ist für die Märkische Klinik GmbH am Standort Lüdenscheid. Der Umfang ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hard- und Software eines Berufsbekleidung-Managementsystems für Hygienekleidung (Kasack/ Hose/ Mäntel) inkl. Schnittstelle zu dem Personalinformationssystem jeweils für ca. 1.392 Mitarbeiter im 24h-Schichtdienst. Die Umlaufmengen ist 15.000 bis 17.000 Bekleidungsteile. Tägliche Belieferung und Bestückung der Anlage wird von Seiten des Wäschedienstleisters gewährleistet.
Aufgrund der engen Platzsituation kann es nur eine Schranklösung geben. Der Aufstellungsort ist in der Zentralumkleide am hinteren Teil der Räumlichkeiten. Dem gegenüber gibt es noch einen weiteren Raum (Sozialraum ca. 36qm) in dem die Rückgaben gestellt werden können, bitte aus dem skizzierten Grundriss entnehmen. Die Schränke dürfen maximal eine Aufstellungstiefe von 50 cm haben um die Geh-/Fluchtweg und den Brandschutzbestimmungen zu wahren.
Das Wäsche-Managementsystem besteht aus mehreren Schränken, z.B. Wäsche-Ausgabeschränken und Wäsche-Rücknahmeschränken, die aneinandergereiht werden können, die alle einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschiften sind zu beachten. Bei den Systemen muss es sich um Neuware handeln, gebrauchte Artikel sind nicht zugelassen. Die Oberflächen der Systemfronten sowie die für den Nutzer zugänglichen Bereiche sind leicht zu reinigen sowie mit RKI-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln reinigbar.
Die Systeme haben eine Resilienz gegen Stromausfall, auch für kurze Spannen von ca. 20 bis 30 Sekunden. Die Systeme- müssen nach Wiederherstellung der Stromversorgung selbständig wieder hochfahren und unmittelbar betriebsbereit sein,- dürfen durch den Stromausfall keine Daten verlieren,- erhalten alle sicherheitsrelevanten Funktionen
Siehe Vergabeunterlagen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag.1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.Fragen zum Ausschreibungsverfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal beantwortet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers.
Direkte Anschreiben schriftlich oder telefonisch mit Fragestellungen an einzelne Personen der ausschreibenden Stelle, sind zu unterlassen.
Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots.Es gelten ausschließlich die mit der Ausschreibung zugegangenen Vertrags- und Vergabebedingungen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und bei der angegebenen Stelle in einemfestverschlossenen Umschlag oder Behältnis, welcher / welches sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Auf dem Umschlag oder Behältnis ist außen (d. h. auf der äußersten Verpackung) der als Formblatt beigefügte Kennzettel (bitte auf Papier ausdrucken oder ggf. farbig markieren) fest anzubringen sowie mit dem Namen und der Anschrift des Bieters zu bezeichnen. Das Angebot ist, beginnend mit dem Angebotsschreiben (Formblatt) als Deckblatt, welches mit Datum und Originalunterschrift zu versehen ist, in zusammengefasster Form (geklammert / geheftet oder in einem Ordner) zweifach in Papierform (ein Original und eine Kopie) sowie einmal in elektronischer Form (Datenträger; z. B.USB-Stick, CD) einzureichen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nach Aufforderung nachgereicht werden.
Vergleiche Vergabeunterlagen/Eigenerklärung zur Eignung
1. Allgemeine Eignung
2. Fachliche Eignung
3. Technische Eignung
Gemäß Vergabeunterlagen