a) Aufklärungsfragen / Bieterfragen und Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber wird ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmodul auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen geführt.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet.
Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über neue Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. Als Service erhalten Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, in der Regel eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
b) Vergabeunterlagen:
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, informieren Sie sich bitte regelmäßig über den Vergabemarktplatz ob neue Informationen zur Verfügung stehen, s. Kommunikation, oben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version.
c) Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich mittels und auf Grundlage der Vergabeunterlagen in der neuesten zur Verfügung gestellten Version zu erstellen.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
d) Vertragsbestandteil:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
werden Bestandteile des Vertrags.
Soweit die Vergabeunterlagen auch
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
- oder sonstige - hier namentlich nicht näher genannte - Vertragsbedingungen
enthalten, werden diese ebenfalls Bestandteile des Vertrages.
Abwehrklausel:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil