Metallbauarbeiten
67m2 Ausbau und Einbau der Eingangsfassade
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Wichtiger Hinweis für Interessenten:
Für interessierte Unternehmen ist zum Nachweis der Eignung die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen. Bitte reichen Sie zum Nachweis der Eignung gem. §§ 6 ff. VOB/A die folgenden Angaben bzw. Nachweise bis spätestens 11.09.2026 ein:
1. Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen*
2. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde sowie
Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet*
3. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt*
4. Angaben per Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
5. Benennung von mind. drei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren (Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind).
Erforderlich sind konkrete Angaben zu den ausgeführten Leistungen (Art, Umfang, Volumen, Auftraggeber, Ausführungszeitraum, ...)
6. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes bezogen auf die zu vergebende Leistung
7. Nachweise, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde durch Einreichung einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (sofern kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, nicht älter als ein Jahr)
8. Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
a) Bzgl. der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenkassen)
Es ist mindestens eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der meistbesetzten Krankenkasse, exemplarisch für alle Krankenkassen einzureichen.
Falls kein Gültigkeitsdatum angegeben ist, maximales Alter der Bescheinigung: 1 Jahr.
b) sowie - falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - bzgl. der Beiträge zur tariflichen Sozialkassen (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) durch Einreichung einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, nicht älter als ein Jahr)
9. Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat und Beitragszahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden durch Einreichung einer entsprechenden gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (sofern kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, nicht älter als ein Jahr)
* 10. Die Abgabe der Erklärungen zu den Ziffern 1 bis 3 sind mittels eines hierfür bereitgestellten Vordrucks möglich. Der Vordruck kann über die folgende Seite der Stadt Ahlen herunterladen werden:
https://www.ahlen.de/fileadmin/Dateien/Stadtverwaltung/Ausschreibungen/Formulare/2024-06-14_Eigenerklaerung_im_Rahmen_der_Eignungspruefung_interessierter_Unternehmen.pdf
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen bitte - wie gefordert - Angaben als Eigenerklärung bzw. Nachweise als Einzelnachweise ein.
Bitte berücksichtigen Sie:
Eingehende Interessensbekundungen werden nur auf Eignung geprüft, wenn die angeforderten Nachweise vollständig und in gültiger Fassung vorliegen. Eine Nachforderung von Nachweisen wird nicht vorgenommen. Unvollständige Unterlagen bleiben ohne weitere Nachricht unberücksichtigt.
Durch eine Bewerbung wird kein Anspruch auf Teilnahme am Vergabeverfahren begründet.
Im Falle einer Aufnahme in die Bieterliste erhalten Sie unaufgefordert die Vergabeunterlagen über den Vergabemarktplatz. Bei einer Nichtberücksichtigung ergeht keine gesonderte Mitteilung.