- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung müssen ordnungsgemäß erfüllt sein.
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen "234 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.)
Vorzulegende Nachweise:
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers; Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers:
Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse_; Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen; Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse ); Exemplarisch für alle Krankenkassen ist mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung der in Ihrem Betrieb am häufigsten besetzten Krankenkasse einzureichen.
Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, dürfen die Bescheinigungen max. ein Jahr alt sein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung