Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, MPE- und Grundwassersanierung
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung eines ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Hierzu wird der vollständige Rückbau der ehemaligen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude einschließlich dem Ausbau der Fundamente sowie der Aufnahme der Bodenversiegelungen in den Freiflächen durchgeführt. Am Standort sind diverse Bodenverunreinigungen durch LCKW und MKW bekannt, die zum Großteil im Rahmen der Rückbaumaßnahme durch konventionellen Bodenaustausch beseitigt werden.In einer Teilfläche der Liegenschaft liegt eine Bodenbelastung durch LCKW vor,die nicht durch einen konventionellen Bodenaustausch, sondern durchMulti-Phasen-Extraktion (MPE) saniert werden soll. Zur Sanierung der Boden-, Bodenluft und Grundwasserverunreinigungen werden im Auftrag der Stadt Schmallenberg mit vorliegender Ausschreibung folgende Leistungen ausgeschrieben: - Ausstattung eines Sanierungsbrunnens - Errichtung einer Aufstellfläche und eines Einleitbauwerkes - Lieferung und Montage einer Grundwasseraufbereitungsanlage mit Vorfiltration, Strippung und Wasseraktivkohleadsorption sowie Luftaktivkohleadsorption - Betrieb der Grundwassersanierungsanlage - Gestellung und Betrieb von MPE- Sanierungsanlagen - Gestellung und Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage
1 psch Baustelleneinrichtung inkl. Räumung1 psch Schwarz-Weiß-Einrichtung stellen und vorhalten60 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und räumenAnlieferung, Montage und Probelauf MPE-Absauganlagen24 Monate Betrieb MPE-AbsauganlagenBetriebs- und Ispektionsarbeiten MPE-Anlagen100 to Lieferung Sand-Kies-Gemisch 0/84.800m2 Untergrund abdecken mit Kunststofffolie42 Stck Pegelköpfe(sauglanz und Monitoring-Pegel)600 m Absaugleitung für MPE-Anlage320 m Abluftleitung für MPE-Anlage160 m Wasserleitung für MPE-Anlage1 psch Rücknahme und Entsorgung der Sauglanzen, Pegel, Leitungen, etc.24 Monate Gestellung und Vorhaltung einer AbluftbehandlungsanlageBetriebs- und Ispektionsarbeiten Abluftbehandlungsanlage1 Stck Unterwassermotorpumpe mit Frequenzumformer1 Stck Reserve-Unterwassermotorpumpe6 Stck Brunneneinrichtungen (Ventile, Manometer, etc.)20 m Energie- und Datenkabel30 Stck Lieferung von Anlagenkomponenten (Anlagencontainer, Aktivkohlefilter, Kompaktstripper, etc.)1 psch Dichheitsprüfung Rohrleitungen20 Stck Anlagenteile Messtechnik (Duchflussmengenmesser, Füllstandmesser, Druckmesser, etc)1 psch Anlagensteuerung (MSR-Technik, Störmeldeeinheit, Blitzschutzanlage, etc.)1 Stck Anlagendokumentation160 m3 Bodenarbeiten45 m3 Frostschutzschicht35 m Rohrleitungsarbeiten1 Stck Einleitbauwerk24 Monate Betrieb Grundwassersanierungsanlage6.700 kg Betriebsmittel (Wasser- und Luftaktivkohle, Kalkbelagsverhinderer)
Preis
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.
Feststellung der Eignung der Bieter:Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom AG vorgegebenen Kriterien. Das der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien: - Formale Kriterien - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Technische und personelle Qualifikationen - Fachliche Qualifikationen - Angabe von Referenzprojekten
Zu den genannten Kriterien sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage für die Eignungswertung. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung sowie zur Angebotsaufklärung haben.
Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien: Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Als Zuschlagskriterium im Rahmen der Angebotswertung wird folgende festgelegt: Zuschlagskriterium: günstigster Angebotspreis Gewichtung: 100 %