Entwicklung des Altstandortes Meisenburg in Schmallenberg, Los 1: Abbruch, Rückbau und Schadstoffsanierung
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt im Rahmen der Flächenentwicklung des ehemaligen Produktionsstandorts für Textilien der Firma FALKE KGaA in Schmallenberg die Flächensanierung und Neuerschließung eines rund 7 ha großen Areals. Die mit Los 1 auszuschreibenden Arbeiten umfassen den Rückbau der bestehenden ehemaligen Produktionshallen, Gebäudekomplexe und befestigten Flächen zur Vorbereitung der Neuerschließung eines neuen Gewerbe-/ Industriegebiets. Mit dem Rückbau der bestehenden Hallen, Gebäuden und baulichen Anlage geht aufgrund des im Rahmen der Gebäudeerkundungen und Materialuntersuchungen festgestellten Vorhandenseins von Gefahrstoffen eine umfangreiche Bauschadstoffsanierung (Asbesthaltige Materialien, KMF, etc.) einher.
1 psch Baustelleneinrichtung1.000 m Bauzaun aufstellen und vorhalten 1 psch Abwasserüberleitung90 m Kanalbau DN 400650 m2 Schutzwand herstellen42.000 m2 Entrümpelung von Gebäudekomplexen7.600 m2 Demontage und Entsorgung schadstoffbelasteter Dach- und Deckenverkleidungen3.000 m2 Demontage und Entsorgung Leichtbauwände190 Stück Demontage und Entsorgung Lichtkuppeln235.000 m3 Restentkernung von Gebäudekomplexen1.700 m2 Demontage und Entsorgung von asbesthaltigen Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen8.000 lfdm Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Fensterkitt und Glasklemmleisten2.300 Stück Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Dichtungsmaterial (Leitungsflansche)29.600 m2 Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigem Industrieestrich26.400 m2 Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Wandputzen310 lfdm Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Lüftungskanälen3 Stück Demontage und Entsorgung von Dampfkesseln2.800 lfdm Demontage und Entsorgung von Rohrisolierungen mit KMF-Dämmstofffen1.900 m2 Demontage und Entsorgung von KMF-Dämmstofflage an Decken3.000 Stück Ausbau und Entsorgung von Leuchtstoffröhren25 Stück Demontage und Entsorgung von Lüftungsanlagen36 Stück Demontage und Entsorgung von sonstigen technischen Anlagen (Schaltschränke, Transformator, etc.)38.500 m2 Demontage und Entsorgung von nicht schadstoffbelasteten Dacheindeckungen236.000 m3 statischer Gebäudeabbruch (Gebäude, Hallen sowie Industrieschornstein)400 m3 Abbruch von Tieffundamenten15.000 m2 Aufnahme und Entsorgung von Pflaster- und Asphaltbefestigungen32.000 to Aufbereitung von Bauschutt zu RC-Material2.500 m3 Aushub von verunreinigten Böden10.000 m3 Einbau von RC-Material2.000 to nicht gefährlicher Bodenaushub 9.300 to gemischten Bauschutt entsorgen8.000 to Ausbauasphalt entsorgen1 psch Entsorgung von unterschiedlichen Abfallarten (Polystyrol, PCB, Asbestabfälle, Altholz, Gläser, etc.)
Preis
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 und/oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.
Feststellung der Eignung der Bieter:Die Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Bieter erfolgt über eine Bewertung anhand der vom AG vorgegebenen Kriterien. Das der Ausschreibung beigefügte Formular benennt folgende Kriterien:- Formale Kriterien- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit- Technische und personelle Qualifikationen- Fachliche Qualifikationen- Leistungsfähigkeit Arbeitsschutz- ProjektrealisationZu den genannten Kriterien sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durch den Bieter in den entsprechend angegebenen Formblättern die geforderten Erklärungen abzugeben sowie die sonstigen geforderten Eigennachweise / Erklärungen vorzulegen. Zusammen mit dem Angebot übermittelt der Bewerber die seitens des AG geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Die entsprechend beizufügenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise bilden die Grundlage für die Eignungswertung. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern, sofern diese vom Bieter nicht fristgerecht eingereicht wurden und dadurch eine Feststellung der Eignung erschwert wird. Werden die mit Einreichung der Angebote geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder auch auf Nachforderung nicht fristgerecht eingereicht, so wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.Im Rahmen der Prüfung der Eignung behält sich der Auftraggeber zudem die Durchführung von Bietergesprächen vor, in denen die Bieter unter Bezugnahme auf die im Ausschreibungsverfahren beizubringenden Erklärungen und Nachweise die Möglichkeit der Erläuterung haben.
Prüfung der Eignung der Bieter und Angebotswertung anhand Zuschlagskriterien:Nach Feststellung der Eignung werden die Angebote der Bieter anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Als Zuschlagskriterium im Rahmen der Angebotswertung wird folgende festgelegt:
Zuschlagskriterium: Gewichtung:
günstigster Angebotspreis 100 %