Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg (Gewerke 1 + 3) und RWG, Essen (Gewerk 2) zu vergeben.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB und der Vereinbarung des Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils geltenden Fassung.
Gemäß § 5 Abs. 2 der v.g. Satzung kann bei allen Verfahren mit den Bietern über den Angebotsinhalt und die Preise verhandelt werden.
Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ist die Gesamtvergabe der drei Gewerke/Fachlose an einen Bieter vorgesehen.
Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich auf dem Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) abgerufen werden.
Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard D83 oder X83) und als PDF-Datei bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowohl als lesbare PDF-Version als auch im GAEB-Format zurück benötigt.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen fehlende Unterlagen zu übermitteln, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.