Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgenden als "Vergabestelle", "Auftraggeber" oder "Wohn + Stadtbau" bezeichnet) als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt die nachfolgenden Fachplaner-Leistungen für den Neubau eines Gebäudekomplexes mit einem gemeinsamen Kellergeschoss und drei aufgehenden Bauteilen als Mehrparteienwohnhäuser zu vergeben. Insgesamt sind auf dem Baufeld B2 Nord im Oxford-Quartier in Münster - Gievenbeck etwa 68 öffentlich geförderte und frei finanzierte Mietwohnungen zu planen.
Folgende Planungsleistungen werden als einzelne Lose ausgeschrieben:
- Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 39 ff. - Leistungsphase 1-9
- Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI §§ 53 ff.; ALG 1-6 - Leistungsphase 1-9
- Tragwerksplanung gem. HOAI §§ 49 ff. Leistungsphase 1-6 und Bauphysik gem. Anl. 1 1.2 HOAI - Leistungsphase 1-7
Jedes Los verwendet seine eigenen losspezifischen Zuschlagskriterien.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss für jedes Los zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt. Die Leistungsphasen 6 bis 9 bzw. 6 und 7 (Los 3) sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW geführt. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Eine gesonderte Unterschrift bei elektronischen Angeboten der Bescheinigungen ist nicht erforderlich, der Inhalt wird mit Abgabe eines Angebotes über den Vergabemarktplatz NRW anerkannt. Die Wohn + Stadtbau GmbH verpflichtet sich mit ihrem Verhaltenskodex zu verantwortungsvollem Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wohnstadtbau.de/de/ueber-uns/compliance/ Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte unserer Homepage https://www.wohnstadtbau.de/de/datenschutz/
Gegenstand dieses Loses ist die Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 39 ff. - Leistungsphase 1-9
siehe Zuschlagsmatrix
Gegenstand diese Loses ist die technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI §§ 53 ff.; ALG 1-6 in den Leistungsphasen 1-9
Gegenstand dieses Loses sind die Tragwerksplanung gem. HOAI §§ 49 ff. und Bauphysik (Anwendungsbereich Wärmeschutz und Schallschutz) gem. Anl. 1 1.2 HOAI - Leistungsphase 1-6 (TWP) und 1-7 (Bauphysik)