Art der Leistung
Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung der OD Ostwig K15/1
Umfang der Leistung
Die Kreisstraße K 15/1 in der Ortsdurchfahrt Ostwig sowie die angrenzenden Gehwege sollen auf einer Länge von ca. 1,0 km erneuert und neu gestaltet werden. In Abstimmung mit der Gemeinde Bestwig soll der gesamte Straßenquerschnitt überprüft und an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden.
Ziel der Maßnahme ist eine funktionale und gestalterische Aufwertung der Ortsdurchfahrt, vor allem im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität. Hierzu sollen unter anderem die Busbuchten zurückgebaut, entsprechende Radfahrstreifen vorgesehen und 2 Querungshilfen errichtet werden. Insgesamt ist der Gehwegbereich möglichst barrierefrei auszubauen. Ein besonderes Augenmerk soll auf den Kreuzungsbereich Marktplatz / Elpestraße gelegt werden. Außerdem ist die Straßenentwässerung im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und entsprechend anzupassen.
Die Baulast der Kreisstraße liegt beim Hochsauerlandkreis, während die angrenzenden Gehwege in der Baulast der Gemeinde Bestwig liegen. Aus diesem Grund, wird das Leistungsverzeichnis in 2 Bereiche unterteilt. Zum einen in die Straßenplanung inkl. Querungshilfen und Straßenentwässerung; zum anderen in die Gehwegplanung inkl. Beleuchtung, Bushaltestellen und Bordsteinen. Beide Bereiche werden separat beauftragt und abgerechnet.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme sind die erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6, zu erbringen.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2029 geplant.
Konkretere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen