Art der Leistung
Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Individuelles Bewerbungscenter" als Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB III
Umfang der Leistung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III "Individuelles Bewerbungscenter" ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in einem Bewerbungscenter.
Das individuelle Bewerbungscenter stellt ein niedrigschwelliges Angebot und eine Anlaufstelle für den unten unter "Zielgruppe" definierten Personenkreis dar, in dem die Teilnehmer sowohl Hilfestellung bei Bewerbungsbemühungen erhalten als auch die nötige Infrastruktur zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen vorfinden. Dadurch soll eine Verbesserung der Eingliederungsaussichten der Teilnehmer in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt erreicht werden.
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, sich eigenständig und erfolgreich auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bewerben und Unterstützung im Bewerbungsprozess erhalten. Dabei sollen Ihre Eigenbemühungen gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden.
Um eine zeitnahe Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche zu er-möglichen, sind ein flexibler Einstieg und eine auf die individuellen Belange der Teilnehmer abgestimmte Förderung sicherzustellen.
Konkretere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen