Der Verweis auf die Präqualifikation ist hinreichend, sofern die Datenbank die geforderten Unterlagen enthält
Vorzulegende Nachweise:
geeignete Referenzen; Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden geeignete Referenzen über bereits ausgeführte Aufträge verlangt.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung