Art der Leistung
Planungsleistungen für die Kappenerneuerung und Sanierung der Möhnebrücke sowie einer Stützmauer an der K57/2 bei Scharfenberg
Umfang der Leistung
Der Hochsauerlandkreis plant die Brückenkappe der Möhnebrücke zu erneuern. Beidseitig an die Brücke schließen Flügelmauern an, an denen ebenfalls das Gesims und die Geländer erneuert werden sollen. Darüber hinaus soll eine Sanierung der Stützmauer entlang der K57/2 erfolgen, indem ebenfalls das Gesims erneuert wird.
Um die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen soll die Baumaßnahme gem. § 48 HOAI, Lph. 1 - 8 (ohne Lph. 7) geplant werden.
Die Leistungen der Lph. 1 - 6 sollen bis November 2026 abgeschlossen sein. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant.
Konkrete Angaben zu der Leistung und weitere Informationen zur Erstellung eines Honorarangebots, sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.