Verfahrensangaben

Planungsleistungen - Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwa...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2026
17.09.2026 07:30 Uhr
02.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
DE126118269
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
vergaben@stadt-muenster.de
+49 251492-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113698

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planungsleistungen nach HOAI (Ingenieurleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumperks für das Einzugsgebiet Innenstadt

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beratung zum architektonischen Anlagendesign
Objektplanung Freianlagen
Objektplanung Verkehrsanlagen
Tragwerksplanung
Technische Ausrüstung
Planung und Überwachung von Baufeldfreimachung und Rückbauarbeiten
Simulationen Schmutzfrachtberechnung
Beratung zum Brandschutz
Ex-Schutz-Konzept
Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz
Beratungsleistungen durch einen AwSV-Sachverständigen
Value-Engineering/ Value Days
Erstellung Funktionsanweisung/ Schaltpunkte für Steuerung
Personaleinsatzkonzept für Betrieb der Anlage

Der Leistungsumfang beinhaltet die nachstehend beschriebenen Teilleistungen. Grundsätzlich gelten neben den vertraglichen Bestimmungen nachstehende Regelungen für die Leistungserbringung:
Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden.
Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen.

Die Umsetzung der Maßnahme unterliegt nach gegenwärtigem Planungsstand folgender Terminierung:
LP 1-5: 01.02.2027 bis 01.01.2029
LP 6-7: 02.01.2029 bis 01.10.2029
LP 8: 03.02.2029 bis 31.12.2032
LP 9: 01.01.2033 bis 31.12.2036

Der Auftrag wird in zwei Stufen vergeben:
- Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 4
- Stufe 2: Leistungsphase 5 bis 9.
Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster geknüpft. Sie erfolgt durch schriftliche Beauftragung oder elektronisch über den Vergabemarktplatz.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2027
31.12.2036
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
48155
Münster
Deutschland
DEA33

Ingenieurleistungen für den Neubau einer Mischwasserbehandlungsanlage und eines Schmutzwasserpumperks für das Einzugsgebiet Innenstadt an der Gartenstraße

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorar

Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Endhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet.

Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert:
P = 100 - ((Honorar des jeweiligen Angebotes - niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar).

Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation des Projektteams

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrun-gen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewer-bers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorlie-genden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von fünf Personen anzubieten.
Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt "Qualifikation des Projektteams" zu verwenden.
Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte.

Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten:
1. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Schmutz- und/oder Regenwasserpumpwerken (bis zu 20 Punkte)
2. Erfahrung in der Planung und/oder dem Bau von Regenüberlaufbecken (bis zu 20 Punkte)
3. Kompetenzen mindestens eines Mitglieds des Projektteams (ohne Unterauftragnehmer o.ä.) (bis zu 15 Punkte)
4. Erfahrung in der Planung/Simulation mittels SWMM (bis zu 15 Punkte)
5. Erfahrung in der Planung im laufenden Betrieb (bis zu 15 Punkte)
6. Erfahrung in der Baustellenlogistik und/oder -einrichtung im Innenstadtbereich (bis zu 15 Punkte)

Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterlagen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt "Qualifikation des Projektteams" ohne Beifügung der Nachweise ein. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzufordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen.
Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schriftliches Konzept

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden untenstehende Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet.
Das Konzept darf max. 4.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafi-sche/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden. Textliche Bestandteile dieser Darstel-lungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein.
Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt.

2.3.3.1 Zielstellung und Erwartungshorizont
Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln:
Darstellung der möglichen Herangehensweise an den Umbau und den Umschluss in vollem Betrieb mit möglichst geringem Flächenverbrauch im Kontext des vorliegenden Projekts
Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten:
- Planung einer regelkonformen und zukunftssicheren Anlage unter möglichst geringer Flächeninanspruchnahme der Kleingartenanlage,
- Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts,
- Gestaltung des Vorgehens im laufenden Vollbetrieb,
- Berücksichtigung der Zuläufe und Abläufe der Anlage im Konzept,
- Beschreibung der notwendigen Baustellenlogistik,
- Verortung und Bemessung notwendiger Baustelleneinrichtungsflächen,
- Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen,
- Risikomanagement,
- Dokumentation.

2.3.3.2 Bewertung des Konzepts
Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen.
Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:
1. Auseinandersetzung mit dem Thema und den zugrundeliegenden Unterlagen,
2. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten,
3. Plausibilisierung des Lösungsweges, Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge,
4. Nachvollziehbare Bestimmung von Unsicherheiten und Einschätzungsspielräumen,
5. Qualität der Darstellung und Struktur.
Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Schriftliches Konzept".
Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Schriftliches Konzept" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt:
Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Konzepts / Gesamtpunktzahl des besten Konzepts) * 100.
Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium "Entwicklung von projektspezifischen Lösungen/Lösungsansätzen, Betrachtung von Varianten" 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.

2.3.3.3 Aufwandsentschädigung
Die Bieter, welche zur Abgabe eines Endangebotes aufgefordert werden, erhalten für die Ein-reichung eines wertbaren Endangebotes und insbesondere für den Aufwand der Konzepter-stellung jeweils eine Aufwandsentschädigung von 4.000 EUR netto (vgl. Ziff. 1.6). Die Aufwandsentschädigung wird je Bieter nur einmal gewährt und kann daher nicht durch die Einreichung mehrerer Hauptangebote erhöht werden.
Mit der Zahlung der vorgenannten Aufwandsentschädigung überträgt der Bieter der Auftrag-geberin das einfache, zeitlich unbeschränkte und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem vorgenannten Konzept. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig. Die Stadt Münster erhält die Erlaubnis, die sich aus den eingereichten Angebotenen ergebenden sowie die im Laufe des Projektes erarbeiteten Werke zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es wird auf den Vertrag (§ 13) hingewiesen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachgespräch

Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird mit jedem Bieter ein Fachgespräch geführt. Die in diesem Zuge getätigten Aussagen und Ausführungen werden von einer Jury der Auftraggeberin bewertet.
An dem Fachgespräch müssen mindestens der Projektleiter und der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter des Bieters (höchstens jedoch 5 Personen) teilnehmen. Sofern in der Einladung zum Fachgespräch nichts anderes bestimmt ist, findet der Ter-min in Präsenz an einem von der Auftraggeberin bestimmten Ort statt.

2.3.4.1 Ablauf und Inhalt des Fachgesprächs
Der Bieter wird im Rahmen des Fachgesprächs aufgefordert, zu sechs fachlich-technischen Fragen hinsichtlich des Projektes eine inhaltlich und formell überzeugende Lösung zu entwi-ckeln.
Dabei werden den Teilnehmern des Fachgesprächs drei der Fragen spätestens zwei Wo-chen vor Durchführung des Fachgesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellun-gen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen des Fachgesprächs jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt ver-langt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Fachgespräch mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen.
Das Fachgespräch ist für ca. 45 Minuten angesetzt (30 Minuten Beantwortung der Fragen, 15 Minuten Diskussions-/Fragenrunde).
Für jede Frage bzw. jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch".

2.3.4.2 Bewertung des Fachgesprächs
Jedes Mitglied der Jury kann wie folgt Punkte vergeben:
- 6-mal: Beantwortung der Fragen: 12,5 Punkte
- 1-mal: Rhetorik und Kommunikation, Struktur, Diskussionsfähigkeit: 25 Punkte.
Insgesamt können so max. 100 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Fachgespräche wer-den in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschla-gen (vgl. Anlage "Erfüllungsgrade"). Für jede Frage und das Formkriterium werden die er-reichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen divi-diert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium "Fachgespräch".
Der Bieter, dessen Fachgespräch nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium "Fachgespräch" 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt:
Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Fachgesprächs / Ge-samtpunktzahl des besten Fachgesprächs) * 100.
Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Fachgespräch die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Durchschnitt der drei vorbereiteten Fragen 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Übersteigt die Anzahl der Teilnahmeanträge, welche die Mindestanforderungen (ab S. 8, 02_Bewerbungs-Vergabebedingungen) erfüllen, die Anzahl von drei, werden die nach der nachfolgenden Bewertung besten drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (vgl. § 51 Abs. 1 VgV).

Die Teilnahmeanträge werden hierbei nach folgender Gewichtung bewertet:
- Schmutzwasserpumpwerk Förderleistung insg. > 1.500 m3/h / Schneckenpumpwerk / Regenüberlaufbecken im Nebenschluss Mischwassersystem / unterirdisches Becken: max. 30 Punkte

- Besondere Planungsumstände: max. 20 Punkte

- Planung und/oder Bau nach DWA: max. 15 Punkte

- Erbrachte Leistungsphasen: max. 15 Punkte

- Erbrachte Leistungsbilder & zusätzliche Leistungen: max. 20 Punkte

Max. Gesamtpunktzahl pro Referenz: 100

Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist auf zwei begrenzt. Es können pro Referenz maximal 100 Punkte und somit maximal 200 Punkte insgesamt für alle Referenzen erreicht werden. Jede Referenz wird anhand der in der vorstehenden Abbildung dargestellten Unter-kriterien und der zugewiesenen Punktzahlen bewertet. Anschließend wird die Summe aus den Punktzahlen gebildet, um die Gesamtpunktzahl zu bestimmen.
Die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen. Erreichen mehrere Bewerber, die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden, dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung des ersten Unterkriteriums erhalten hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wett-bewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Ebenso behält sie sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewer-bergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zum Rang 8 nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebotes abzusehen.
_______

Stufenbeauftragung:
Der Auftrag wird in zwei Stufen vergeben:
- Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 4
- Stufe 2: Leistungsphase 5 bis 9.
Die Beauftragung der Stufe 2 ist an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster geknüpft. Sie erfolgt durch schriftliche Beauftragung oder elektronisch über den Vergabemarktplatz.

_____

Im Falle der Beauftragung der zweiten Vertragsstufe (vgl. § 3) werden die vereinbarten Lohnkosten anhand der durchschnittlichen Kostensteigerungen zwischen der HOAI 2021 und der zum Zeitpunkt der Weiterbeauftragung geltenden Bestimmungen der HOAI angepasst. Sollte zum Zeitpunkt der Weiterbeauftragung weiterhin die HOAI 2021 gelten, werden die vereinbarten Lohnkosten anhand des Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen, Deutschland, Wirtschaftszweig "WZ08-711 Architektur- und Ingenieurbüros", angepasst (ausgehend vom Stand bei Vertragsschluss der ersten Vertragsstufe:
2026/IV). Maßgebliche Basis ist in diesem Fall der zum Zeitpunkt der Weiterbeauftragung aktuellste (nach Jahr und Quartal) zur Verfügung stehende Wert.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

siehe Leistungsbeschreibung

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Tariftreue

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDDYY9RLK2P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat
oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Auffor-derung durch die Auftraggeberin vom Bewerber vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausge-schlossen werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Quelle der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Subventionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 9 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzformulare - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 4 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an alle Referenzen ist:
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen:
Mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus eines Ingenieurbauwerks der Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 2 HOAI 2021 i.V.m. Gruppe 1 bis 3 der Anl. 12.2 zur HOAI 2021) in den letzten 8 Jahren (Mindestanfor-derungen). In diesem Zeitraum, ausgehend vom Abgabeschluss für die Teilnahmean-träge in dem vorliegenden Verfahren, müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig erbracht worden sein.

Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
a. Planungsleistungen für ein Schmutzwasserpumpwerk
b. Planungen im Mischwasserbehandlungssystem
umfassen.

Die weiteren Anforderungen (a. und b.) können auch gemeinsam mit den Mindestan-forderungen innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Mitarbeitendenanzahl bzw. Personalqualifikation - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 5 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens über 15 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens
i. 2 Bauingenieur*innen (Siedlungswasserwirtschaft),
ii. 1 Bauingenieur*in (konstruktiv),
iii. 1 Maschineningenieur*in,
iv. 1 Elektroingenieur*in
umfassen.
Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal zur Koordi-nierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist.

Sollten statt den erforderlichen Qualifikationen vergleichbare Qualifikationen vorhanden sein, ist die Vergleichbarkeit zu erläutern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Sanktionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 8 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ggfs. Formular 03b_Einzureichende_Unterlagen_BGS_UA_EL.docx (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
- Erklärung im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
- Erklärung im Falle der Eignungsleihe.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte füllen Sie die anliegenden Vordrucke vollständig und gewissenhaft aus. Fehlende Anga-ben und Unterlagen können zu Punktabzug oder auch zum Ausschluss Ihres Angebo-tes/Teilnahmeantrags führen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 7 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 10 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) je Schadensfall (3-fach maximiert je Kalender-jahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.

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Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Befähigung Storm Water Management Model (SWMM) - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 6 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss die fachliche Befähigung nachweisen, Simulationen im Storm Water Ma-nagement Model (SWMM) durchführen zu können.
Der Nachweis kann durch den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft selbst oder im We-ge der Eignungsleihe erbracht werden. Im letzteren Fall sind hierzu zusätzliche Angaben im Dokument "Einzureichende_Unterlagen_BGS_NU_EL" zu machen. Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicher zu stellen, dass ausreichend Personal zur Koordinierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist.

Der Nachweis der Befähigung ist mittels geeigneter Referenzen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise zu bestätigen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die eingereichten Nachweise zu prüfen, anzunehmen oder abzulehnen. - Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen - Übersteigt die Anzahl der Teilnahmeanträge, welche o.g. Mindestanforderungen erfüllen, die Anzahl von drei, werden die nach der nachfolgenden Bewertung besten drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (vgl. § 51 Abs. 1 VgV).
Die Teilnahmeanträge werden hierbei nach folgender Gewichtung bewertet:

- Schmutzwasserpumpwerk Förderleistung insg. > 1.500 m3/h / Schneckenpumpwerk / Regenüberlaufbecken im Nebenschluss Mischwassersystem / unterirdisches Becken: max. 30 Punkte

- Besondere Planungsumstände: max. 20 Punkte

- Planung und/oder Bau nach DWA: max. 15 Punkte

- Erbrachte Leistungsphasen: max. 15 Punkte

- Erbrachte Leistungsbilder & zusätzliche Leistungen: max. 20 Punkte

Max. Gesamtpunktzahl pro Referenz: 100

In die Bewertung der Teilnahmeanträge werden nur vergleichbare Referenzen mit einbezo-gen, welche die Mindestanforderungen unter Ziffer 2.1.2 dieser Bewerbungs- und Vergab-ebedingungen erfüllen.
Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist auf zwei begrenzt. Es können pro Referenz maximal 100 Punkte und somit maximal 200 Punkte insgesamt für alle Referenzen erreicht werden. Jede Referenz wird anhand der in der vorstehenden Abbildung dargestellten Unter-kriterien und der zugewiesenen Punktzahlen bewertet. Anschließend wird die Summe aus den Punktzahlen gebildet, um die Gesamtpunktzahl zu bestimmen.

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Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von 2 Planungsleistungen - Mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus eines Ingenieurbauwerks der Abwasserentsorgung (§ 41 Nr. 2 HOAI 2021 i.V.m. Gruppe 1 bis 3 der Anl. 12.2 zur HOAI 2021) in den letzten 8 Jahren (Mindestanfor-derungen). In diesem Zeitraum, ausgehend vom Abgabeschluss für die Teilnahmean-träge in dem vorliegenden Verfahren, müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig erbracht worden sein.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
a. Planungsleistungen für ein Schmutzwasserpumpwerk
b. Planungen im Mischwasserbehandlungssystem
umfassen.
Die weiteren Anforderungen (a. und b.) können auch gemeinsam mit den Mindestan-forderungen innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen einzureichen.

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Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über die Befähigung, Simulationen im Storm Water Management Model (SWMM) durchzuführen - Die Auftraggeberin behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern. Der Nachweis der Befähigung ist mittels geeigneter Referenzen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise zu bestätigen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die einge-reichten Nachweise zu prüfen, anzunehmen oder abzulehnen.
Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers - Der Bewerber muss mindestens über 15 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens
i. 2 Bauingenieur*innen (Siedlungswasserwirtschaft),
ii. 1 Bauingenieur*in (konstruktiv),
iii. 1 Maschineningenieur*in,
iv. 1 Elektroingenieur*in
umfassen.
Eine Eignungsleihe in diesem Kriterium darf unter Rückgriff auf maximal ein weiteres Unternehmen erfolgen, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal zur Koordi-nierung der einzelnen Leistungen vorhanden ist.

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Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Sanktionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Subventionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) je Schadensfall (3-fach maximiert je Kalender-jahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.

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Finanzierung

04_Vertragsbedingungen.pdf

Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt, sofern die Auftragssumme mind. 50.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt: 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

02_Bewerbungs-Vergabebedingungen
04_Vertragsbedingungen
05_512_EU_Vertragsbedingungen_NRW
06_513_BVB_TVgG_NRW
07_312a_322a_EU_Information_DSGVO

Mit dem Angebot:
Eigenerklärung Sanktionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 8
Eigenerklärung Subventionen - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 9
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 7
Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen
ggfs. 03b_Einzureichende_Unterlagen_BGS_UA_EL.docx
Teilnahmeantrag - siehe Formular 03a_Einzureichende_Unterlagen - Dok-Nr. 3

Auf Verlangen sind ferner weitere Nachweise zur Eignungsprüfung einzureichen (siehe S. 9 02_Bewerbungs-Vergabebedingungen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung