Der Auftraggeber beabsichtigt den Ausbau einer modernen IT-Infrastruktur an diversen städtischen Schulen. Dies umfasst insbesondere eine ausreichende Breitbandanbindung, eine gute Versorgung mit W-LAN, digitale Präsentationstechnik bestehend aus Whiteboard, Kurzdistanzbeamer, AppleTV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung.Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahme an mehreren Schulstandorten der Stadt Münster. Für alle in die Rahmenvereinbarung einbezogenen Standorte umfasst dies jeweils die die Anlagengruppen 4 und 5. Soweit an einem Standort darüber hinaus auch Ingenieurleistungen zur Fachplanung der lufttechnischen Anlagen erforderlich sind, ist auch die entsprechende Anlagengruppe 3 mit umfasst.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur an bis zu 16 städtischen Schulen. Folgende 12 Schulen sind dabei bereits konkret benannt und in 3 Arbeitspaketen zu jeweils 4 Schulstandorten zusammengefasst: Arbeitspaket 9 (umfasst: Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Schulzentrum Wolbeck, Pascal-Gymnasium); Arbeitspaket 10 (umfasst: Standort Dingbängerweg 80 der Peter-Wust-Schule, Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Hermannschule, Nikolaischule Wolbeck); Arbeitspaket 11 (umfasst: Ratsgymnasium, Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, PRIMUS Schule Grevingstraße, Wilhelm-Emmanuel-von Ketteler-Berufskolleg). Standorte desselben Arbeitspakets sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden.Der Auftraggeber kann zusätzlich zu den genannten Standorten der Arbeitspakete 9, 10 und 11 nachträglich bis zu vier weitere städtische Schulstandorte zur Ertüchtigung der dortigen IT-Infrastruktur in die Rahmenvereinbarung einbeziehen. Die Einbeziehung kann auch unmittelbar durch Erteilung eines Einzelauftrags für den zusätzlichen Schulstandort geschehen.Zu bearbeiten sind jeweils die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI sowie zusätzlich die Anlagengruppe 3, soweit an einem Standort auch Ingenieurleistungen zur Fachplanung der lufttechnischen Anlagen erforderlich sind. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen ist.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (27,5%), Organisatorische Herangehensweise (12,5%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (10%), Kosten- und Terminsteuerung (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als gesamtverantwortliche/ Projektleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.