Vorzulegende Nachweise:
ausgefülltes Leistungsverzeichnis; Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.; Mit dem Angebot
"Bietertextergänzungen" im Leistungsverzeichnis - Hinweis zur Standardisierung, zu Leitprodukten und verbindlichen Produktvorgaben; Für die nachfolgend definierten Ausstattungsbestandteile ist eine Ausführung entsprechend den bestehenden Betriebsstandards der Pumpwerke im Stadtgebiet Münster vorgesehen. Gründe hierfür sind die wirtschaftlichere Wartung und Instandhaltung, eine einheitliche Ersatzteilhaltung, standardisierte Betriebs- und Serviceabläufe, reduzierte Stillstandszeiten sowie die Sicherstellung der Kompatibilität mit den bestehenden Betriebs- und Leitsystemen des Auftraggebers.
Soweit in einzelnen Leistungspositionen Leitprodukte mit dem Zusatz oder gleichwertig benannt sind, dienen diese der Beschreibung der geforderten technischen, funktionalen und betrieblichen Anforderungen. Gleichwertige Produkte sind zugelassen.
Bietet der Bieter anstelle des benannten Leitprodukts ein gleichwertiges Produkt an, ist dies mit dem Angebot eindeutig und positionsbezogen anzugeben. Hierzu ist dem Angebot eine gesonderte tabellarische Aufstellung beizufügen. Die Aufstellung muss mindestens die Positionsnummer, die Bezeichnung der Leistungsposition, den Hersteller, das Fabrikat und den Typ des angebotenen Produkts enthalten.
Die zur Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlichen Unterlagen, insbesondere technische Datenblätter, Herstellerunterlagen, Produktbeschreibungen, Anschlussdaten, Einbaumaße, Schnittstellenangaben und/oder Nachweise zu den maßgeblichen Leistungsmerkmalen, sind mit dem Angebot vorzulegen.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Maßgeblich für die Prüfung der Gleichwertigkeit sind die Anforderungen der jeweiligen Leistungsposition, die geforderten Schnittstellen, die betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers.
Wird mit dem Angebot kein gleichwertiges Produkt eindeutig und positionsbezogen benannt und nachgewiesen, gilt das in der jeweiligen Leistungsposition genannte Leitprodukt als angeboten.
Die Regelung zu Leitprodukten mit Gleichwertigkeitsöffnung betrifft folgende Leistungspositionen:
Position Bezeichnung
1.2.60 Bezeichnungsschild groß
1.2.70 Bezeichnungsschild klein
2.1.30 Niederspannungsschaltanlage
2.2.10 Einspeiseleistungsschalter
2.2.30 Stromwandler Messung mit Oberschwingungen 3-fach 50 A / 5 A
2.2.80 USV-Anlage 24 V DC
2.2.90 Lastkreisüberwachung / Selektivitätsmodul 24 V DC
2.2.190 Drucktaster
2.2.200 Leuchtdrucktaster
2.2.230 Endlagenüberwachung-Auswerteeinheit Schachtabdeckung
2.2.240 Motorschutzschalter mit Geräteadapter 0,16-0,25 A
2.2.250 Motorschutzschalter mit Geräteadapter 1,0-1,6 A
2.2.260 Motorschutzschalter mit Geräteadapter 4-6,3 A
2.2.270 Motorschutzschalter mit Geräteadapter 24-32 A
2.2.360 Thermistor-Auswertegerät für Lüfter
2.2.380 Trennschaltverstärker
3.2.60 Feuchtraum-Wechselschalter Aufputz
3.2.80 Feuchtraum-Wechselschalter mit Kontrollleuchte Aufputz
3.2.90 Feuchtraum-Schuko-Steckdose Aufputz
3.3.20 Schwimmerschalter
3.3.60 Endlagenüberwachung Schachtabdeckung
3.5.10 Einzelbatterieversorgung inkl. WL-Funkmodul
3.5.20 Zentralbatterie-Sicherheitsleuchte
3.5.30 Zentralbatterie-Rettungszeichenleuchte
4.3.10 Ringraumdichtung komplett für 2 x 23 mm + 2 x 8 mm
4.3.20 Ringraumdichtung DN 100 für 1 x 20 mm + 1 x 8 mm
4.3.30 Kunststoffinstallationsrohr M25
4.3.40 Kunststoffinstallationsrohr M32
In einzelnen Leistungspositionen sind Produkte aus Gründen der technischen und betrieblichen Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, den Betriebsstandards, der Ersatzteilhaltung, der Wartung sowie der Anbindung an bestehende Betriebs- und Leitsysteme des Auftraggebers verbindlich vorgegeben. In diesen Positionen ist das jeweils vorgegebene Produkt zu liefern und einzubauen. Eine Gleichwertigkeitsöffnung besteht in diesen Leistungspositionen nicht.
Die verbindlichen Produktvorgaben betreffen folgende Leistungspositionen:
Position Bezeichnung
2.1.20 Rauchschalter zur Branderkennung im Schaltschrank
2.2.60 Universalmessgerät
2.2.100 Überspannungs-Ableiter
2.2.370 Speisetrenner Ex
2.3.10 SPS-Zentralbaugruppe
2.3.20 Kommunikationsprozessor
2.3.30 ANT794-4MR Mobilfunkantenne
2.3.40 Unmanaged Ethernet Switch ET-SWU8E
2.3.50 Digitales Eingangsmodul
2.3.60 Digitales Ausgangsmodul
2.3.70 Analoges Eingangsmodul
2.3.80 Touch Panel 9
2.3.90 Analoges Eingangsmodul
3.3.10 Differenz-Druckwächter Luft
3.3.30 Füllstandsmessung Seilsonde
3.3.40 Radarsensor Zulauf Zerkleinerer
3.4.10 Frequenzumrichter
3.5.40 Wireless Professional-System
3.5.50 WirelessControl IO-Box; Mit dem Angebot
Nachweise der Gleichwertigkeit (Tabellarische Aufstelluung, mit Positionsnummer, die Bezeichnung der Leistungsposition, den Hersteller, das Fabrikat und den Typ des angebotenen Produkts); Bietet der Bieter anstelle des benannten Leitprodukts ein gleichwertiges Produkt an, ist dies mit dem Angebot eindeutig und positionsbezogen anzugeben. Hierzu ist dem Angebot eine gesonderte tabellarische Aufstellung beizufügen. Die Aufstellung muss mindestens die Positionsnummer, die Bezeichnung der Leistungsposition, den Hersteller, das Fabrikat und den Typ des angebotenen Produkts enthalten.
Die zur Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlichen Unterlagen, insbesondere technische Datenblätter, Herstellerunterlagen, Produktbeschreibungen, Anschlussdaten, Einbaumaße, Schnittstellenangaben und/oder Nachweise zu den maßgeblichen Leistungsmerkmalen, sind mit dem Angebot vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung