Wartungsarbeiten am 12.05. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fahrradleasing Kreisverwaltung Soest 2025-2029
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2025
20.05.2025 10:30 Uhr
20.05.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Soest, Zentrale Vergabestelle
05974004004-31002-21
Hoher Weg 1- 3
59494
Soest
Deutschland
DEA5B
ZentraleVergabestelle@kreis-soest.de
+49 292130-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66114000-2
34430000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag Fahrradleasing Kreisverwaltung Soest:
Abschluss eines Service-Rahmenvertrages zur Abwicklung der Leasingverträge der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Soest.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aktuell können ca. 1.350 MA der Kreisverwaltung Soest (exklusive Auszubildende, Personen mit weniger als 36 Monaten bis zum Renteneintritt usw.), an dem Fahrradleasing partizipieren. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden, da der Entschluss zum Fahrradleasing in dem Rechtsbindungswillen der/ des jeweiligen Mitarbeiter liegt.

Umfang der Auftragsvergabe

892.800,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Die Laufzeit des Service-Rahmenvertrags beträgt 36 Monate und beginnt frühestens mit Datum 25.11.2025. Der Service-Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate, sofern der AG nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf. Bis zum Ende des Rahmenvertrags müssen auch Abschlüsse von Einzelleasingverträgen (mit einer Einzelleasingvertragsdauer von 36 Monaten) zu den vertraglich festgelegten Konditionen möglich sein.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Deutschland
DEA5B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Laufzeit des Service-Rahmenvertrags beträgt 36 Monate und beginnt frühestens mit Datum 25.11.2025.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXUKYYDYTM51F384

Einlegung von Rechtsbehelfen

Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

./.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Alle Unterlagen, die nicht wertungsrelevant sind können nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen
dort in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen und den Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung