Mit Abgabe des Angebotes ist, sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist, eine Eigenerklärung (s. Ausschreibungsunterlagen, Formblatt 310) vorzulegen. Bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ist der Bieter bzw. sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese/r in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wird/werden.
Vorzulegende Nachweise:
Nachunternehmerleistungen; Formular 347; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Erklärung Bietergemeinschaft; Formular 234; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung