Fliesenarbeiten im Innenbereich
Die Stadt Stadtlohn beabsichtigt auf dem Grundstück Hindenburgallee 10 den Neubau einer Grundschule. Vorgesehen ist eine dreizügige Grundschule für ca. 324 Schulkinder und ca. 40 Mitarbeiter/innen als schulisches Personal. Des Weiteren ist eine Mensa mit einer Aufwärmküche für die mittägliche Versorgung der Schulkinder vorgesehen. Das Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich übergeordnete schulische Räume, eine Mensa mit Küche, die Verwaltung und Technikzentrale. Im Obergeschoss werden in 4 "Clustern" jeweils Klassenräume um einen "offenen Lernbereich" gruppiert angeordnet. In das Obergeschoss des Baukörpers sind große Terrassen eingeschnitten, die als Freiklassen genutzt werden können. Die tragenden Konstruktionen werden als Massivbau, in Stahlbeton und Mauerwerk erstellt. Die Decken sind aus Stahlbeton als massive Stahlbetondecken mit Unterzügen geplant.
Im Wesentlichen umfasst die Leistung:
ca. 117 qm Feinsteinzeug Bodenfliesen 60x30ca. 61 qm Feinsteinzeug Wandfliesen 60x30182 qm Steingut Wandfliesen 30x15 im Küchenbereich328 qm 2K-Abdichtungen W1-I bis W3-I1 barrierefreie Dusche mit Duschboard
Der Erwerber behält sich das Recht vor, Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben.
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR9LLGM
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf dieRügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle. Bitte nutzen Sie daher für Rückfragen etc. den Kommunikationsbereich dieses Vergabeportals.
Bieterfragen können bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Dokumente, die dem Eignungsnachweis des Unternehmens dienen, können nachgefordert werden.
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten.
Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Rechtsgrundlage gemäß § 16 Abs. 2 VOB/A
Arbeitskräftenachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Berufsregistereintrag (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle/bei der IHK
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 310
Eigenerklärung Sanktionspaket (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 311
Erklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 234
Freistellungsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Führungskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nachweise über die berufliche Qualifikation des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Mitgliedschaft BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 347
Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Formular 341, 342
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische Fachkräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Umsatznachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Bei geforderten Mindestumsätzen:Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Oder Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzen - Mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Ausführung von vergleichbaren Fliesenarbeiten in Art und Umfang) mit Angaben zum Projekt, Auftraggeber und Ansprechpartner, Ausführungszeitraum sowie zur Auftragssumme.
Präqualifikation/vergleichbare - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Die Bieter müssen zur Ausführung der genannten Bauleistungen sowohl fachlich als auch wirtschaftlich in der Lage sein. Die Eignung ist auf Verlangen der Vergabestelle entsprechend nachzuweisen.