Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen für das unter 5.1 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umbau, Sanierung und Erweiterung Jakobusschule".Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.
Zur Sicherstellung des künftigen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz soll der Hauptstandort der Jakobusschule in der Kernstadt Ennigerloh umgebaut und erweitert werden. Die Schule soll an ihrem Hauptstandort künftig 1-zügig geführt werden.Von einem externen Fachbüro wurde für die Umsetzung ein Nutzflächenbedarf von 1.000 qm ermittelt. Dieser soll möglichst im bestehenden denkmalgeschützten Schulgebäude realisiert werden. Soweit dies nicht möglich ist, wird eine Erweiterung auf dem Schulhofgelände angestrebt. Im Zuge des Vorhabens soll der Schulhof als ansprechender Spiel- und Lernort für die Kinder der Jakobusschule sowohl funktional als auch gestalterisch völlig neu konzipiert werden. Ein konkretes Nutzungsprogramm muss unter Mitwirkung des Auftragnehmers gemeinsam mit den Nutzern und der Verwaltung im Rahmen der Leistungsphase 1 ermittelt werden. Der Auftraggeber behält sich hierzu auch die Hinzuziehung eines Büros für pädagogisch-planerische Projektbegleitung vor.Der Schulhof soll barrierefrei nutzbar sein, sowohl von den Mitarbeitenden als auch von den Schulkindern und ihren Angehörigen. Auf das Prinzip "Schule des gemeinsamen Lernens" wird dabei insbesondere mit Blick auf die verschiedenen Funktionszonen (Spielen, Lernen, Aufenthalt etc.) besonders Wert gelegt.Die Schulhofneugestaltung soll den Prinzipien der Klimafolgenanpassung folgen, insbesondere Flächenentsiegelung und Regenwassernutzung sowie die Auswahl von klimaresilienten Pflanzen sind hier zu nennen. Ebenfalls soll die Stärkung der Biodiversität Beachtung finden. Die Themen Klimaschutz und Klimawandel sowie unser Umgang damit sind als Lernthemen zu integrieren. Im gesamten Projekt soll das Cradle-to-Cradle-Prinzip angemessen berücksichtigt werden.Da das Schulgelände im Herzen von Ennigerloh einen wichtigen sowohl städtebaulichen als auch sozialstrukturellen Platz einnimmt, ist auf den städtebaulichen Entwurf ein besonderes Augenmerk zu legen. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen. Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe "Angaben zu Optionen").Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
- Fachlich-inhaltliche Herangehensweise- Organisatorische Herangehensweise- Konzept für die Überwachung der Bauausführung- Kosten- und Terminmanagement
- Berufsjahre- Persönliche Referenzen
Höhe des angebotenen Honorars
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.