Beschaffung einer Endpoint Detection & Response (EDR)-Lösung, inklusive SOC-Überwachung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung einer Endpoint Detection & Response (EDR)-Lösung für den Märkischen Kreis, die während der gesamten Vertragslaufzeit durch einSecurity Operations Center (SOC) überwacht und betrieben wird. Die SOC-Leistung istintegraler Bestandteil der Ausschreibung und vom Bieter mit anzubieten. Ziel der Beschaffungist es, eine leistungsfähige Sicherheitsplattform zu implementieren, die eine kontinuierlicheÜberwachung, Erkennung und effektive Reaktion auf sicherheitsrelevante Vorfälle in der ITInfrastruktur des Märkischen Kreises ermöglicht.Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung und Implementierung der EDR-Lösung, dieIntegration in die bestehende IT-Landschaft sowie die Übergabe eines betriebsbereitenSystems. Während der Laufzeit ist der Betrieb und die Überwachung der EDR-Lösung durchdas mit anzubietende SOC sicherzustellen.Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Es muss die Möglichkeit bestehen, die Laufzeit der Lösung - insgesamt oder für einzelneModule/Leistungsbausteine - um weitere 12 Monate (auf insgesamt 48 Monate) und erneutum weitere 12 Monate (auf insgesamt 60 Monate) zu verlängern.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Märkischen Kreis nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Märkischen Kreises, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen. Für nach dem eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.
Dem Angebot sind die Vergabeunterlagen mit Anlagen zugrunde gelegt. Die Angebote müssensich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in den Vergabeunterlagenmit dem Angebot abzugebenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vollständigenthalten (siehe hierzu Anlage "Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichendenUnterlagen"). Im Ausnahmefall können Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf derAngebotsfrist nicht vorgelegt wurden, unter Fristsetzung gemäß § 56 Abs. 4 VgV vomMärkischen Kreis nachgefordert werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.Eine Nachforderung findet nicht bei fehlenden Preisangaben statt, es sei denn, es handelt sichum unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oderdie Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Märkischen Kreis akzeptiert Zertifikate der Präqualifizierung in amtlichen Verzeichnissen,wie z.B. das der IHK (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/). Bieter, die bei einem dieserVerzeichnisse angemeldet sind, können ihr Zertifikat oder ihren Registrierungscode mit demAngebot einreichen Nicht im Verzeichnis hinterlegte Eigenerklärungen/Nachweise, die denAngeboten als pflichtige Erklärungen beizufügen sind, müssen separat eingereicht werden.
Sofern der Bieter ein Angebot an einen Unterauftragnehmer oder im Rahmen einerBietergemeinschaft abgeben möchte, sind zwingend die in dem Angebotsschreibengenannten Formulare/Erklärungen von Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaften zuverwenden.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in derVergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, diedie Eignungsanforderungen erfüllen.Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ? sei es als Bewerber, Mitglied einerBewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ? an diesem Vergabeverfahren, so kanndies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen dasjeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.