Pooling Integrationskräfte an 2 Förderschulen
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für den Einsatz von Integrationskräften in Form eines Pooling-Modells an zwei Förderschulen des Märkischen Kreises. Der Märkische Kreis hat an zwei Förderschulen zum Schuljahr 2023/24 ein Pooling-Modell zum Einsatz von fallunabhängigen Integrationskräften eingeführt. Es handelt sich um die Mosaik-Schule in Lüdenscheid und die Wilhelm-Busch-Schule in Hemer. Beide Schulen haben den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Dieses Pooling-Modell wurde seinerzeit eingeführt, um die Anzahl der damals in den Schulen eingesetzten Integrationskräfte zu reduzieren, da dies insgesamt eine hohe Belastung für das System Schule darstellte. Jedoch sollten die Schülerinnen und Schüler weiterhin jeweils gemäß ihrem Bedarf unterstützt werden.Ziel ist es nach wie vor, eine effektive, konstruktive und transparente Zusammenarbeit zwischen der Schule, dem Fachdienst Schulen des Märkischen Kreises und dem Leistungsanbieter zur besseren Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sicherzustellen. Diese verlässliche Kooperation soll bewirken, dass die gemeinsamen Ziele und Interessen aller Parteien berücksichtigt werden und eine nachhaltige Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Märkische Kreis, beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 einen 4-jährigen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Träger der Eingliederungshilfe zu schließen.
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Märkischen Kreis nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Märkischen Kreises, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen. Für nach dem eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.
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Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung EU-Russland
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Referenznachweise: Nachweis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben