Vorzulegende Nachweise:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
- Erklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belet worden ist
oder
- Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt
- Erklärung, dass für den Bieter zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Bieter jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat,
durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung