Die Auftraggeberin prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich
vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für
die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister).
Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Die VOL/B wird Vertragsbestandteil. Zudem werden die beigefügten Unterlagen Vertragsbestandteil.